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Alkoholpolitik Schweiz

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Revision Alkoholgesetz

  • Revision des Alkoholgesetz: Das Bundesgesetz über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz) gehört zu den ältesten Gesetzen des Bundes. Es soll vollständig revidiert werden. Aktueller Stand der Arbeiten, Seite der Eidg. Alkoholverwaltung zur Totalrevision

  • Alkoholgesetz: Thema der aktuellen Ausgabe der "Die Volkswirtschaft": "Grundlegende Erneuerung der Alkoholpolitik": Unter diesem Titel stellt der Direktor der Eidg. Alkoholverwaltung (EAV) in der neuesten Ausgabe des Magazins "Die Volkswirtschaft (DV)" die laufende Revision des 80jährigen Alkoholgesetzes vor. Darin kommen in mehreren Kurzartikeln diverse involvierte Fachleute zu Wort. (02/2012)

  • Alkoholgesetz - Vorschläge des Bundesrates: Der Bundesrat hat den Ergebnisbericht (pdf, 97S., 890Kb) über die Vernehmlassung zur Totalrevision des Alkoholgesetzes zur Kenntnis genommen und Grundsatzentscheide für das weitere Vorgehen gefällt. Der Staat wird die Alkoholherstellung von veralteten Einschränkungen befreien. Zudem wird die Branche in den Genuss gezielter Steuererleichterungen kommen. Die Werbebeschränkungen für Spirituosen werden etwas gelockert, bleiben jedoch strenger als jene für Wein und Bier. Von preislichen Massnahmen wird Abstand genommen. Im Hinblick auf die Botschaft legt der Bundesrat zwei Schwerpunkte. Der Jugendschutz soll gestärkt und die Erhältlichkeit von Alkohol in der Nacht eingedämmt werden. Medienmitteilung des Bundesrates. Sucht Schweiz zeigt sich in einer Medienmitteilung entäuscht über die Stossrichtung des Bundesrates. (09/2011)

  • Das Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision des Alkoholgesetzes ging am 31. Oktober 2010 zu Ende. Bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung gingen über 180 schriftliche Antworten mit insgesamt rund 1'700 Textseiten ein. Diese Stellungnahmen werden nun eingehend und systematisch analysiert. Anschliessend wird ein Schlussbericht erstellt, der allen Eidgenössischen Departementen zur Stellungnahme vorgelegt und danach dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet wird, was etwa im März 2011 der Fall sein dürfte. Aufgrund des Schussberichts werden letzte Anpassungen am Gesetzesentwurf vorgenommen, bevor dieser im zweiten Semester 2011 in die eidgenössischen Räte kommt.

    Revision des Alkoholgesetzes - Vernehmlassung eröffnet: Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Revision des Alkoholgesetzes eröffnet, welche bis zum 31.10.2010 dauert. Er legt Entwürfe für zwei neue Gesetze vor: ein Spirituosensteuergesetz und ein Alkoholgesetz. Die Vernehmlassungsunterlagen sind online zugänglich. Medienmitteilung vom Eidgenössischen Finanzdepartement. Die Präventionsfachleute erkennen gegenüber der heutigen Situation einige Verbesserungen, aber auch gravierende Versäumnisse, insbesondere das Fehlen griffiger Massnahmen zur Verhinderung von Billigalkohol. Medienmitteilung von Sucht Schweiz. (06/2010)

    Studienergebnisse in Zusammenhang mit der Totalrevision des Alkoholgesetzes: Der Bundesrat hat die Totalrevision des Alkoholgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten liess die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) drei externe Studien erarbeiten. Die Problematik der Billigstpreisangebote von alkoholischen Getränken wurde gemäss Beschluss des Bundesrates vertieft abgeklärt. Zwei Rechtsgutachten gelangen zum Schluss, dass die Einführung von Mindestpreisen weder mit der Bundesverfassung noch mit dem Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union vereinbar ist. Eine Umfrage zeigt weiter, dass Mindestpreise in der Praxis insofern in ihrem Nutzen eingeschränkt wären, weil die jungen SchweizerInnen über eine sehr hohe Kaufkraft verfügen. Medienmitteilung der Eidg. Alkoholverwaltung mit Links zu den Studien.

    Stellungnahmen:

    Sucht Schweiz: Am 30. Juni 2010 hat der Bundesrat die Vernehmlassung für die Totalrevision des Alkoholgesetzes eröffnet. Es handelt sich dabei um eine äusserst wichtige Vorlage, welche die Alkoholpolitik der nächsten Jahrzehnte bestimmen wird. Sucht Info Schweiz hat sich eingehend mit dem Entwurf des totalrevidierten Alkoholgesetzes befasst und eine entsprechende Stellungnahme (pdf, 13S., 173Kb) verfasst, die ab sofort zur Lektüre und auch zur Nutzung bereitsteht. Sucht Info Schweiz fordert alle interessierten Personen und Organisationen auf, aktiv zu werden und mit eigenen Stellungnahmen die Zukunft der Alkoholpolitik mitzugestalten. (08/2010)

    EKKJ: Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) begrüsst die Ausrichtung des Entwurfs auf den problematischen Alkoholkonsum grundsätzlich . In einzelnen konkreten Punkten hält sie aber im Interesse eines wirksamen Jugendschutzes eine konsequentere Regulierung für nötig. Die Stellungnahme der EKKJ ist online erhältlich. (10/2010)

    Blaues Kreuz: Guter Entwurf - leider mit erheblichen Mängeln
    Public Health Schweiz: Stellungnahme (pdf, 7S., 106Kb) zur Totalrevision des Alkoholgesetzes
    Gastro Suisse: Neues Alkoholgesetz führt nicht zum Ziel (pdf, 2S., 50Kb)
    Schweizerische Gewerbeverband: Hände weg von neuen Marktregulierungen
    (10/2010)

  • Revision des Alkoholgesetzes. Unlautere Beeinflussung?: In dieser Interpellation vom 14. Juni 2010 wird nachgefragt, weshalb die Allianz der Wirtschaft für eine massvolle Präventionspolitik bereits in der aktuellen nicht-öffentlichen Phase der Revision des Alkoholgesetzes Kenntnis der internen Entwürfe erhalten hatte und ob der Bundesrat daran festhält, keine Mindestpreise für Alkoholika festzulegen. Die Antwort des Bundesrates ist online erhältlich. In dieser antwortet er, dass der Verzicht auf die gesetzlichen Mindestpreise nicht das Resultat eines erfolgreichen Lobbyings seitens der Wirtschaft ist, sondern das Ergebnis einer fundierten rechtlichen Prüfung. (08/2010)

  • Schweizer Städte wollen Rechtsgrundlagen für Test-Käufe und Alkoholverbote: Gemäss einer Umfrage des Schweizerischen Städteverbandes befürworten die Schweizer Städte die Schaffung von Rechtsgrundlagen für Test-Käufe sowie für zeitlich und örtlich beschränkten Alkoholverboten im neuen Alkoholgesetz. Dessen Totalrevision soll im Winter in die Vernehmlassung kommen. Medienmitteilung und Bericht (pdf, 3S., 70Kb) des Städteverbandes. (10/2009)

  • Totalrevision des Alkoholgesetz: Der Bundesrat hat erste Vorentscheide getroffen und das Eidgenössische Finanzdepartement EFD damit beauftragt, die Aufhebung der Bundesmonopole vorzubereiten. Im Rahmen der anstehenden Totalrevision des Alkoholgesetzes sollen zudem die gesundheitspolitisch bedingten Handels- und Werbebeschränkungen für Spirituosen überprüft und ergänzt werden. Namentlich lässt der Bundesrat die Schaffung rechtlicher Grundlagen für Testkäufe, für gezielte Massnahmen gegen Billigstangebote sowie für ein zeitlich und örtlich limitiertes Alkoholverbot abklären. Medienmitteilung und Rohstoff des Eidgenössischen Finanzdepartement. (04/2009)


    Aus den Medien:

  • Alkoholgesetz - «55 Rappen für ein Bier, das ist absurd»: Beim Jugendschutz weist das neue Alkoholgesetz gravierende Mängel auf, meint die Suchtexpertin Ruth Hagen von Sucht Info Schweiz. Artikel im Beobachter 19/2010. (09/2010)

  • Schwarze Schafe hinter Theken und Kassen: Der Verkauf von Alkohol an Jugendliche ist verboten, doch verhängen die Behörden Bussen, blitzen sie vor Gericht häufig ab – wie jüngst in Uri. Ein neues Gesetz auf Bundesebene (Alkoholgesetz) könnte bald Klarheit schaffen. Artikel auf NZZ Online. (10.06.2010)

  • Revision Alkoholgesetz vertagt: Der Bundesrat hat die Behandlung des Alkoholgesetzes vertragt. Der Entwurf enthält u. a. Bestimmungen für Mindestpreise, die aber auf Grund der starken Opposition der Alkohollobby wieder entfernt worden seien. Video-Beitrag in der Fernsehsendung 10vor10 vom 19. Mai 2010.

Alcopops

  • Weitere Infos zu Alcopops unter Suchtformen/Alkohol/Themen

  • Bundesgericht urteilt erstmals über Alcopops: Am 19. Januar 2012 bestätigte das Bundesgericht, dass "Zweikomponenten-Cocktails" als Alcopops einzustufen sind. Ein Versuch zur Umgehung der Sonderbestimmung für Alcopops wurde damit gestoppt. Urteil 2C_712/2011 des Bundesgerichts, Medienmitteilung der Eidg. Alkoholverwaltung.

  • Bundesverwaltungsgericht stoppt Umgehungsversuche der Sonderbestimmung für Alcopops: Sie tragen bekannte Cocktailnamen wie «Tequila Sunrise», «Ladykiller» oder «Sex on the Beach». Sie bestehen aus einem Set mit zwei Getränkedosen – eine Dose mit einer Alkoholmischung die andere mit einer Süssgetränkemischung – sowie einem Shaker. Und sie werden in einer trendigen Verpackung mit Tragegriff angeboten. Fallen diese Getränke unter die normale Spirituosensteuer oder unter die Sondersteuer für Alcopops? Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden (pdf, 25S., 500Kb): Die süssen «Zweikomponenten-Cocktails» sind Alcopops. Mitteilung der Eidg. Alkoholverwaltung. (08/2011)

  • Wenn Richter "Cocktails" degustieren müssen: Ein "Zweikomponenten-Cocktail" muss laut Bundesverwaltungsgericht als Alcopop gelten. Nach einer Degustation kommt das Gericht zudem zum Schluss, dass das fertig gemischte Getränk süss genug ist, um den Alkoholgeschmack zu überdecken. Artikel auf NZZ Online. (07/2011)

  • Alcopop-Steuer (seit 1. Februar 2004 in Kraft)

    Gesetzestexte:

    • Die Sondersteuer auf Alcopops ist im Alkoholgesetz unter Artikel 23bis Absatz 2bis geregelt.
      (Die Sondersteuer ist seit dem 01. Februar 2004 in Kraft)

    Besteuerung von Alcopops:
     
    • Sondersteuer auf Alcopops zeigt Wirkung: Die süssen Mischgetränke, die bei Jugendlichen reissenden Absatz fanden, verschwinden aus den Bars und Verkaufsregalen. Weniger süsse Ersatzprodukte kommen bei den Konsumenten nicht an. Seit der Einführung der Sonderteuer auf Alcopops (1. Februar 2004) ist der Absatz eingebrochen. Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ). (01/2005)

 

 

 

 

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