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Gesetzestexte
- Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom
24. März 2006 [784.40]
Dieses Gesetz regelt die Veranstaltung, die
Weiterverbreitung und den Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen,
einschliesslich Darbietungen und Informationen, die in vergleichbarer
Weise aufbereitet sind. Die Werbeverbote sind in Artikel 10 aufgelistet. Im Rahmen des Abkommens mit der Europäischen Gemeinschaft (siehe unten) kam es in Artikel 10 zu einigen Änderungen. Übersicht der Änderungen (pdf, 2S., 477Kb). Die Änderungen sind seit dem 1. Februar 2010 in Kraft
- Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) vom 9. März 2007 [784.401]
Seit dem 1. Februar 2010 dürfen alle Schweizer Fernsehsender Werbung für Bier und Wein ausstrahlen. Jedoch muss die Werbung bestimmten Kriterien entsprechen. Diese sind im Artikel 16 der Radio- und Fernsehverordnung geregelt und seit dem 1. Februar 2010 in Kraft. Eine Checkliste (pdf, 2S., 48Kb) ist auf der Website von Sucht Info Schweiz erhältlich.
MEDIA Programm 2007-2013. Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft (07.074)
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Auch Schweizer Fernsehen darf Alkoholwerbung zeigen: Werbung für Bier und Wein soll am Fernsehen leichter möglich sein. Der Ständerat hat dem Nationalrat nachgegeben und den Antrag der Einigungskonferenz übernommen. Damit darf auch das Schweizer Fernsehen für Alkohol werben. Nachgeben musste der Ständerat, der sich zuvor drei Mal vor allem aus Gründen der Prävention für ein generelles Verbot ausgesprochen hatte. Er tat das schliesslich diskussionslos, obwohl der Entscheid in der Einigungskonferenz der vorberatenden Kommissionen beider Räte mit 13 zu 12 Stimmen sehr knapp gefallen war. Ein Nein hätte das Scheitern der gesamten Vorlage zur Folge gehabt, deren hauptsächlicher Inhalt die weitere Teilnahme der Schweiz an der Filmförderung der EU ist. Wortprotokoll des Nationalrates, Wortprotokoll des Ständerates, Artikel auf NZZ Online. Der Fachverband Sucht, GREA und SFA kritisieren in einer gemeinsamen Medienmitteilung (pdf, 1S., 300Kb) diesen Entscheid. (24.09.2009)
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Alkoholwerbung im Fernsehen bleibt umstritten: Mit 19 gegen 17 Stimmen lehnte der Ständerat am 17.09.2009 den vom Nationalrat gutgeheissenen Vorschlag des Bundesrats ab, Alkoholwerbung in Zukunft zu erlauben. Zurzeit ist die Werbung für Bier und Wein in der Schweiz auf allen SRG-Sendern sowie in den Schweizer-Werbefenstern von ausländischen Fernsehanbietern - wie etwa SAT 1 - verboten. Hingegen dürfen lokale Fernsehsender und die Privatradios für diese Alkoholika Werbung machen. Der Nationalrat befürwortete am Mittwoch (16.09.09) mit 95 gegen 77 Stimmen die Liberalisierung. Die Vorlage geht nach dem erneuten Nein des Ständerats nun ein drittes und letztes Mal in den Nationalrat, der voraussichtlich ebenfalls auf seiner Position beharren wird. Wortprotokoll der Debatte im Ständerat, Wortprotokoll der Debatte im Nationalrat, Artikel auf NZZ Online.
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Nationalratskommission stellt sich gegen Ständerat bezüglich Alkohol-Werbung:
Die zuständige Nationalratskommission (KVF) hält am früheren Entscheid ihres Rates fest, Werbung für leichte Alkoholika in den elektronischen Medien zuzulassen. Mit 14 zu 12 Stimmen beantragt sie dem Plenum, sich gegen den Ständerat zu stellen. Artikel auf Handelszeitung Online. (25.08.2009)
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Der Ständerat hatte sich mit 21 zu 19 Stimmen zum zweiten Mal für ein totales Verbot für Bier- und Weinwerbung in TV-Programmen der SRG, der Privaten und der ausländischen Werbefenster ausgesprochen. Motiviert hatte ihn dafür der Präventionsgedanke und der Jugendschutz. Wortprotokoll der Debatte. (03.06.2009)
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Nationalrat erlaubt Alkoholwerbung am Fernsehen: Der Nationalrat hat mit 91 zu 78 beschlossen, das Verbot für Alkoholwerbung am Fernsehen aufheben zu wollen. Die grosse Kammer nützt das MEDIA-Abkommen mit der EU (Filmförderung) für einen Kniefall vor der Werbelobby. Der Schutz der Jugend wurde – ohne Notwendigkeit – den EU-Fördergeldern geopfert. Der Ständerat hatte sich am 17. März 2009 den bundesrätlichen Plänen für die Liberalisierung der Alkoholwerbung noch widersetzt.Die Suchtfachleute sind empört über die Sorglosigkeit des Nationalrats und appellieren an den Ständerat, am Werbeverbot für Alkohol am Fernsehen festzuhalten. Medienmitteilung (pdf, 1S., 134Kb) auf der Website des Fachverband Sucht. (27.05.2009)
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Nein zu Alkoholwerbung im Fernsehen: Der Ständerat hat – gegen den Willen des Bundesrates – beschlossen, am Alkoholwerbeverbot am Fernsehen festzuhalten. Für die Suchtfachleute ist das ein
äussserst wertvolles Signal. Das Wortprotokoll der Debatte im Ständerat ist online erhältlich. Artikel auf der Website von Radio DRS.
(18.03.2009)
- Ja zur Filmförderung, Nein zur Alkoholwerbung: Die
ständerätliche Fernmeldekommission (KVF-S) genehmigt das
Media-Abkommen einstimmig. Der Schweizer Film soll weiterhin vom
EU-Förderprogramm profitieren können. Die Schweiz muss als
politischen Preis das Herkunftslandsprinzip der EU übernehmen.
Entgegen dem Antrag des Bundesrates will die Kommission aber deshalb
nicht sämtliche Alkoholwerbeverbote aufheben, sondern diese im
Gegenteil aus Gründen der Prävention und des Jugendschutzes
wieder auf alle Veranstalter ausdehnen. Das Geschäft wird
voraussichtlich in der Frühlingssession im Ständerat und in
der Sommersession im Nationalrat behandelt werden. Medienmitteilung der Kommission. (10.02.2009)
- Alkoholwerbung im Schweizer Fernsehen: Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) befürwortet den Abschluss des Abkommens über die Teilnahme der Schweiz am EU-Programm MEDIA zur Förderung der audiovisuellen Produktion für die Jahre 2007–2013. Sie akzeptiert die Aufhebung des Werbeverbots für Wein und Bier für ausländische Werbefenster, nicht aber für die SRG-SSR-Programme. Medienmitteilung der APK-S. (13.01.2009)
- Alkoholwerbung im Schweizer Fernsehen: Der Bundesrat hat die Zusatzbotschaft über die Teilnahme der Schweiz am EU-Filmförderungsprogramm MEDIA an das Parlament überwiesen. In diesem schlägt der Bundesrat eine Lockerung des Alkoholwerbeverbots (Bier und Wein) im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) vor, damit inländische Fernsehveranstalter gegenüber der ausländischen Konkurrenz nicht benachteiligt werden. Medienmitteilung des Eidgenössischen Departement des Innern, Artikel auf tagesanzeiger.ch. (11/2008)
Radio-
und Fernsehgesetz
- Revision Radio- und Fernsehgesetz
Zwischen 2001 und 2006 wurde das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) einer Totalrevision unterzogen. Das neue Gesetz ist seit dem 1. März 2007 in Kraft. Seite des Bundesamtes für Gesundheit zum Gesetz mit zahlreichen Dokumenten
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