Via Sicura
- Via sicura. Mehr Sicherheit im Strassenverkehr: Mit den Massnahmen von Via sicura sollen vor allem die bestehenden Vorschriften besser durchgesetzt und die grössten Unfallschwerpunkte beseitigt werden. Darüber hinaus wird die Prävention verstärkt. Das Ziel von Via sicura lautet zusammengefasst: Nur gut ausgebildete, fahrfähige und fürs Autofahren geeignete Menschen verkehren in sicheren Fahrzeugen auf Strassen, die Fehler verzeihen.
Dossier zum Geschäft auf parlament.ch.
- Via sicura: Erste Entscheide zur Verbesserung der Verkehrssicherheit: Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat an ihrer Sitzung die Detailberatung von Via sicura aufgenommen. Sie spricht sich für verschärfte Auflagen bei der Wiedererlangung der Führerausweise aus. So müssen Personen, welchen der Führerausweis wegen wiederholtem Fahren in angetrunkenem Zustand entzogen wurde, nach Ablauf des Entzugs künftig während fünf Jahren ein Fahrzeug mit Alkoholwegfahrsperre führen. Medienmitteilung der Kommission.
(24.08.2011)
- Via sicura: Nationalratskommission auf Via sicura eingetreten:
ie Kommission ist auf die Vorlage Via sicura eingetreten. Die Mehrheit unterstützt die Massnahmen, will sich aber in der Detailberatung noch zu einzelnen Bestimmungen äussern. Die Minderheit will nicht eintreten, da sie keine Notwendigkeit für die Einschränkung der persönlichen Freiheit durch zusätzliche Verkehrsvorschriften sieht.
Medienmitteilung der Kommission (28.06.2011)
- Via sicura bereit für den Ständerat: Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat die Vorlage Via sicura in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Damit kann der Ständerat die Vorlage in der Sommersession beraten. Die Kommission hat die Vorlage des Bundesrates mit Bestimmungen gegen „Raserei“ ergänzt: Die Kommission hat die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten ausführlich geregelt, bei deren Überschreiten Fahrzeugführer mit Freiheitsstrafen von einem bis zu vier Jahren bestraft werden können. Weiter folgte die Kommission den Bestimmungen über Datenaufzeichungsgeräte und Alkohol-Wegfahrsperren, welche bereits der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Medienmittelung der Kommission. (08.04.2011)
- Via sicura - Kommission beschloss auf die Vorlage einzutreten:
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats hat mit der Beratung der Vorlage Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr. Via sicura (10.092) begonnen. Der Bundesrat strebt mit der Vorlage eine signifikante Reduktion der Verkehrstoten und Schwerverletzten an. Er verabschiedete dieses Massnahmenpaket im Oktober vergangenen Jahres zuhanden des Parlamentes. Die Kommission beschloss einstimmig auf die Vorlage einzutreten. Sie hat die Detailberatung aufgenommen und wird diese an der nächsten Sitzung am 17. & 18. Februar 2011 fortsetzen. Medienmitteilung der Kommission. (18.01.2011)
- Bundesrat verabschiedet Botschaft zu Via sicura: Der Bundesrat will, dass signifikant weniger Menschen auf den Schweizer Strassen ihr Leben verlieren oder verletzt werden. Er hat deshalb das Verkehrssicherheitspaket Via sicura dem Parlament zur weiteren Umsetzung überwiesen. Mit diesen Massnahmen sollen vor allem die bestehenden Vorschriften besser durchgesetzt und die grössten Unfallschwerpunkte beseitigt werden. Darüber hinaus wird die Prävention verstärkt. Ein Faktenblatt (pdf, 2S., 35Kb) mit einer Übersicht der geplanten Massnahmen ist online erhältlich, Medienmitteilung des Bundesamtes für Strassen. Die Unterlagen sind hier erhältlich (10/2010)
- Via sicura - Sicherheit im Strassenverkehr: Der Bundesrat intensiviert die Anstrengungen zur Erhöhung der Sicherheit auf den Schweizer Strassen. Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird das Programm Via sicura weiter konkretisieren und dem Parlament bis Ende Jahr eine Botschaft vorlegen. Mit einer Reihe von Massnahmen sollen vor allem die bestehenden Vorschriften besser durchgesetzt und die grössten Unfallschwerpunkte beseitigt werden. Darüber hinaus wird auch die Prävention verstärkt. Diese Massnahmen müssen ohne zusätzliche Einnahmen umgesetzt werden können. Die Weiterbildungspflicht für alle Autofahrerinnen und -fahrer ist nicht mehr Teil von Via sicura. Medienmitteilung des UVEK. (02/2010)
- Varianten für ein Handlungsprogramm zur Erhöhung der Sicherheit im Strassenverkehr: Weniger Todesopfer und Verletzte auf den schweizerischen Strassen. Das
ist das Ziel von Via sicura. Der Bundesrat hat Varianten für ein
Handlungsprogramm in die Vernehmlassung geschickt. Via sicura
enthält rund 60 Einzelmassnahmen, mit denen die Sicherheit im
Verkehr verbessert werden soll. Zur Diskussion stehen drei
Finanzierungsvarianten mit jeweils unterschiedlichem Wirkungsgrad. Die
Vernehmlassung dauert bis zum 15. März 2009. Medienmitteilung des Bundesamt für Strassen. Unterlagen: Vorlage 1 | Vorlage 2 | Bericht | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Organisationen | Adressatenliste | Fragenkatalog (05.11.2008)
Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) unterstützt Via sicura: Die bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung unterstützt Via sicura, das Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr. Seine Umsetzung würde zu einer deutlichen Reduktion der Getöteten und Schwerverletzten auf Schweizer Strassen führen. Medienmitteilung der bfu, bfu-Vernehmlassung (pdf, 24S., 689Kb) mit grundsätzlichen Erwägungen und ausführlichen Antworten zu den 34 Fragen.
- Sicherheit im Strassenverkehr - "Via Sicura" - http://www.viasicura.ch
Der Bundesrat hat das Handlungsprogramm „Via sicura“ beraten und seinen Willen bekräftigt, die Verkehrssicherheit in der Schweiz weiter zu erhöhen. Er will die Zahl der auf der Strasse Getöteten und Schwerverletzten signifikant senken. Das UVEK wird dem Bundesrat ein konkretes Massnahmenpaket in verschiedenen Varianten vorlegen. Der Schlussbericht "Via Sicura" (pdf, 76S., 518kb) ist online erhältlich, Medienmitteilung des UVEK. (11/2005)
Strassenverkehrgesetz
- Gesetzestexte:
- Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG) [741.01]
- Rechtsänderungen, welche im Zusammenhang des Massnahmepaketes für mehr Strassensicherheit stehen.
(Das Gesamtpaket ist seit dem 01.01.2005 in Kraft, siehe unten)
- Strassenverkehrsgesetz (SVG): Änderung vom 14. Dezember 2001 (pdf, 68Kb)
- Verordnung der Bundesversammlung über Blutalkoholgrenzwerte im Strassenverkehr (pdf, 18Kb)
- Verordnung über das automatisierte Administrativmassnahmen-Register
(ADMAS-Register-Verordnung) (pdf, 18Kb) - Verkehrsregelnverordnung (VRV), Änderung vom 28. April 2004 (pdf, 20Kb)
- Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr
(Verkehrszulassungsverordnung, VZV) (pdf, 175Kb) - Verordnung über die Inkraftsetzung von weiteren Bestimmungen der Änderung vom 14. Dezember 2001 des Strassenverkehrsgesetzes (pdf, 18Kb)
(übernommen von ASTRA)
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