SCHWEIZERISCHER DACHVERBAND STATIONÄRE SUCHTHILFE SDSS Medienkonferenz zur Situation der Finanzierung stationärer, abstinenzorientierter Suchthilfe Organisiert durch die Nationale Arbeitsgemeinschaft Suchtpolitik NAS am 7.10.1999 in Bern. Situationsanalyse der Deutschschweiz Noch ist die Finanzierungskrise der stationären Suchthilfe nicht gelöst! Praktisch alle Institutionen mit Versicherungsleistungen der IV sind nach wie vor mittelfristig in ihrer Existenz bedroht. Trotz der Erarbeitung eines neuen Finanzierungsmodelles (FiMo) droht diversen Einrichtungen der Konkurs mangels Liquidität, falls Bund und Kantone bis zur Inkraftsetzung des neuen Modelles nicht weiterhin Überbrückungsfinanzierungen leisten. Seit dem Praxiswechsel der IV in der Ausrichtung von Versicherungsleistungen an die Einrichtungen der stationären Suchthilfe muss für jeden therapiewilligen süchtigen Menschen ein qualifiziertes Arztzeugnis beigebracht werden, welches nicht nur das Vorhandensein einer Substanzsucht bestätigt, sondern zusätzlich eine Diagnose aufweist, die nach IVG eine Erwerbsunfähigkeit attestiert. "Sucht" wird zwar als Krankheit verstanden, nicht jedoch als Behinderung welche unbehandelt zu einer Erwerbsunfähigkeit führt. Der Grundsatz von "Wiedereingliederung vor Rente" zählt nicht mehr! Da die Versicherungsleistungen der IV rückwirkend ausbezahlt werden und die Anerkennungsquote der eingereichten Arztzeugnisse, ebenfalls rückwirkend beurteilt, die Basis für die Höhe der Betriebsbeiträge bildet, ist für die Therapie-Einrichtungen eine seriöse Finanzplanung und Budgetierung schlicht nicht mehr möglich! Kommt hinzu, dass wegen unklarer Beurteilungskriterien und mehrfacher Neubeurteilungen der eingereichten Zeugnisse heute, im Oktober 1999, das Betriebsjahr 1997 noch immer nicht überall abgerechnet ist. Es ist jedoch sehr zu befürchten, dass die geleisteten Überbrückungsfinanzierungen durch den Bund (18 Millionen) für die Betriebsjahre 1998 / 1999 nicht einmal das totale Defizit, entstanden durch die reduzierten Beiträge wegen nicht anerkannter Zeugnisse aus dem Jahr 1997 abdecken! Die Einrichtungen sehen also in zweifacher Hinsicht mit grösster Sorge in die Zukunft. Erstens besteht eine nicht getilgte, noch nicht einmal offiziell anerkannte und diskutierte Defizitlast 1997, die bloss deshalb nicht zum Kollaps führte, weil der Bund überbrückend finanziert hat. Zweitens steht bis zur Inkraftsetzung des neuen Finanzierungsmodelles, hoffentlich im Jahre 2001, nun ein weiteres Überbrückungsjahr an. Wer (Bund/Kantone) sich in welchem Ausmass beteiligen wird ist noch unbekannt und hängt auf der politischen Ebene weitgehend vom Engagement der Kantone an der Umsetzung des neuen Finanzierungsmodelles ab. Da hilft selbst eine im April dieses Jahres vorgezogene 1999-Akontozahlung aus dem IV-Fonds (10 Millionen) nicht viel weiter. Denn dieses Geld ist rückerstattungspflichtig, sollte also von den Einrichtungen im Grunde nicht zur Erstreckung der aktuellen Liquidität verwendet werden Soll die Aufrechterhaltung eines der nachweislich wirksamen Angebote der Suchthilfe, die stationäre, abstinenzorientierte Therapie, nach wie vor Teil einer umfassenden Suchtpolitik sein, so sind Bund und Kantone aufgefordert alles daran zu setzen dies finanziell zu ermöglichen. |