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Allgemein
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Reisemedizinseite des BA
für Gesundheit (BAG)
Betäubungsmittel zum persönlichen medizinischen Gebrauch auf
Reisen.
BAG-Bulletin 29/02 (S.4, pdf, 10S., 163KB)
- Schengen Übereinkommen - Reisen mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten: Seit dem 12. Dezember 2008 ist das zwischen der Schweiz und der EU beschlossene Übereinkommen in Kraft. Dies führt zu verschiedenen Veränderungen. Im Rahmen der Massnahmen gegen unerlaubten Betäubungsmittelhandel ergeben sich auch für PatientInnen, die im Rahmen einer Behandlung betäubungsmittelhaltige Medikamente im Schengenraum mit sich führen, Änderungen. Für das Mitführen von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten können sich PatientInnen nun eine offizielle Bescheinigung ausstellen lassen. Artikel auf swissmedic.ch. (12/2008)
- Änderung der Betäubungsmittelverordnung: Der Bundesrat hat eine Änderung der Betäubungsmittelverordnung verabschiedet (Datum der Änderung: 31.01.2007), welche die Regelungen der Ein- und Ausfuhr von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten durch kranke Reisende den Anforderungen des Schengen/Dublin-Assoziierungsabkommen anpasst. Die Schweiz hat beide Assoziierungsabkommen am 20. März 2006 ratifiziert. Medienmitteilung des BA für Gesundheit (BAG). Die geänderte Verordnung (pdf, 6S., 141Kb) ist online erhältlich.
- Swissmedic - Betäubungsmittel zum persönlichen medizinischen
Gebrauch auf Reisen
Zurzeit verzichtet Swissmedic auf eine Länderliste. Eine Begründung zu diesem Vorgehen ist unter folgendem Link erhältlich: http://www.swissmedic.ch/html/content/Auslandsreisen-d.html
- Das European Monitoring Center for Drugs and Drug Addiction (EMCDDA) gibt auf seiner Website einen Űberblick, in welchen der EU-Staaten (incl. Norwegen, Rumänien und Bulgarien) welche Form der Behandlung für Drogenabhängige zur Verfűgung stehen.
- European network for the target group of mobile drug users
Auf dieser Website sind auch diverse Country-Guides erhältlich.
http://www.correlation-net.org/ac_company_07/index.html
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