Allgemein
- Stand der Tabakprävention in den Kantonen
Diese interaktive Schweizerkarte gibt einen Überblick über die Gesetzgebung zur Tabakprävention in den Kantonen. Auf den Seiten des BAG. Über diese Seite sind auch die gesetzlichen Bestimmungen aus den einzelnen Kantonen erhältlich.
- Übersicht über kantonale Bestimmungen (Seite des BAG)
- Schutz vor Passivrauchen
- Werbeeinschränkungen
- Abgabeverbote
Aargau
- Informationen zum Passivrauchschutz sind auf den Seiten des Amtes für Verbraucherschutz erhältlich.
- Schutz vor Passivrauchen: Merkblatt für Gastronomiebetriebe (pdf, 2S.)
Appenzell Ausserrhoden
- Passivrauchschutz-Seite des Departementes für Gesundheit. Auf dieser Seite sind auch einige Merkblätter zum Thema erhältlich.
Basel-Land
-
FAQs - Bundesgesetz über den Schutz vor Passivrauchen: Seite der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
- Kantonales Alkohol- und Tabakgesetz
http://www.baselland.ch/905-0-htm.290271.0.html
- Die Gesetzesinitiative "Schutz vor Passivrauchen" wurde deutlich angenommen. Sie bringt ein Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen Gastwirtschaftsbetrieben. Erlaubt bleibt Rauchen nur in unbedienten Fumoirs. Diese müssen abgetrennt und separat belüftet sein. Abstimmungsresultate, Artikel auf der Website der Basler Zeitung. (17.05.2009)
Basel-Stadt
- Medienmitteilungen zum Thema: Auf den Seiten des Kantons Basel-Stadt
- Basel-Stadt - Testkäufe Tabak und Alkohol: Die Resultate des dritten Basler Testkauf-Monitors bestätigen deren Wirkung. Zwischen Juni 2011 und Januar 2012 wurden in Basel-Stadt bereits zum dritten Mal Testkäufe durchgeführt. Geprüft wurde die illegitime Abgabe von Tabakwaren oder alkoholischen Getränken an Jugendliche. Von 99 Tabaktestkäufen haben 29 Betriebe Zigaretten an Jugendliche verkauft. Bei 99 versuchten Käufen wurde den Jugendlichen Testkäufern 29 Mal Alkohol abgegeben. Medienmitteilung des Gesundheitsdepartements. (04/2012)
- Rauchen bleibt in Basler Restaurants untersagt: Das Basler Stimmvolk hat die Initiative "Nichtraucherschutz ohne kantonale Sonderregelung" knapp abgelehnt. So wird auch künftig im Kanton Basel-Stadt neben dem Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen die strengere kantonale Regelung anzuwenden sein: Das Rauchen in den Basler Gastwirtschaftsbetrieben bleibt untersagt. Medienmitteilung des Bau- und Verkehrsdepartement, Medienmitteilung der Lungenliga Schweiz, Artikel auf baz.ch.
(11/2011)
- Basel - Aus für «Fümoar»-Beizen: Die Behörden wollen «Fümoar»-Beizen, in denen trotz des
geltenden Rauchverbots gepafft wird, nicht mehr länger dulden. Nur
Artikelauf baz.ch. (07/2011)
- „Experiment Nichtrauchen“ und „Rauch frei“: In den letzten Jahren ist der Tabakkonsum bei den Jugendlichen stetig zurückgegangen. Im vor zwei Jahren erschienenen Bericht (pdf, 42S., 900Kb) „Gesundheit von Jugendlichen im Kanton Basel-Stadt“ der Abteilung Gesundheitsförderung und Prävention des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt, war die Zahl der nichtrauchenden 15- bis16-jährigen Jugendlichen im Kanton auf 79% gestiegen, heute dürfte sie noch höher liegen. Mit den Projekten „Experiment Nichtrauchen“ und „Rauch-frei“ wird diese erfreuliche Entwicklung weiter verstärkt. Medienmitteilung (pdf, 2S., 30Kb) des Gesundheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt. (11/2009)
- Volksabstimmung vom 28. September 2008: Die Stimmberechtigten nahmen die Initiative "Schutz vor Passivrauchen" der kantonalen Lungen- und Krebsliga an. Sie sieht ein Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen Gastwirtschaftsbetrieben vor. Das Rauchen soll nur in abgetrennten Aussenräumen und in unbedienten Fumoirs erlaubt sein. Abstimmungsresultate, Artikel in der Basler Zeitung.
Bern
- Alkohol und Tabak: Informationsseite der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern
- Jugendschutz beim Tabakverkauf in der Stadt Biel: In der ersten Februar-Woche hat das Blaue Kreuz in der Stadt Biel Tabakverkaufsstellen auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen getestet. Die Resultate sind erschreckend. Medienmitteilung vom Blauen Kreuz (02/2012)
- Motion (152/2006) betreffend "Schluss jetzt mit unerwünschtem Rauch im Gastgewerbe" (pdf, 3S.)
Schutz vor dem Passivrauchen gilt ab 1. Juli 2009: Der Regierungsrat setzt das 2008 verabschiedete Gesetz zum Schutz von PassivraucherInnen um. In Konzertlokalen, Einkaufszentren, Kinos, Beizen und Theater - in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt ab dem 1. Juli striktes Rauchverbot. Rauchen in öffentlich zugänglichen Räumen ist nur noch in eigens dafür eingerichteten und geschlossenen Räumen, in Fumoirs gestattet. Betreiber und Verantwortliche von Lokalen, in denen geraucht wird, müssen bis 1. Juli die Aschenbecher entfernen und auf das Rauchverbot hinweisen. Artikel im Bieler Tagblatt. (11.02.2009)
Kanton Bern: Restaurants werden rauchfrei: Voraussichtlich ab nächstem Sommer ist das Rauchen in öffentlich zugänglichen Räumen im Kanton Bern verboten. Somit auch in Restaurants. Diese dürfen Fumoirs einrichten – und darin Gäste bedienen. In diesem Punkt hat der Grosse Rat einen Meinungsumschwung vollzogen. Bereits in der ersten Lesung im Juni hatte der Grosse Rat das Rauchverbot beschlossen. Umstritten war gestern lediglich noch eine Frage, welche die Gastronomie betrifft: Darf in Fumoirs, also in abgetrennten Raucherräumen, bedient werden oder nicht? Im Juni war der Grosse Rat noch der Ansicht gewesen, eine Bedienung sei nicht angezeigt. Gestern nun hat der Grosse Rat den Antrag, Fumoirs dürften nur mit Selbstbedienung betrieben werden, abgelehnt: mit 82 zu 66 Stimmen bei 3 Enthaltungen. (10.09.2008)
Glarus
- Informationen zum Passivrauchschutz. Seite des Departemens Sicherheit und Justiz
Graubünden
- Ja zum Rauchverbot in Graubünden
In Graubünden darf in öffentlichen Räumen nicht mehr geraucht werden. In Restaurants und Bars bleibt der blaue Dunst in abgetrennten Räumen, so genannten Fumoirs, allerdings erlaubt. Der Bündner Souverän hiess dies Teilrevision des Gesundheitsgesetz mit 35 035 zu 11 766 Stimmen gut. Der Urnengang wurde nötig, weil wegen des darin verankerten Rauchverbots gegen die Revision das Referendum ergriffen wurde. Mit der Annahme des Gesundheitsgesetzes wurde zudem der Anbau von Hanf mit berauschender Wirkung untersagt. (25.11.2007)
Luzern
- Rauchverbot: Seite der Kantonspolizei Luzern
- Kantonale Lösung zum Schutz der Nichtraucher: Im Kanton Luzern sollen Restaurants und andere öffentlich zugängliche Räume grundsätzlich rauchfrei werden. Geraucht werden dürfen soll nur noch in abgetrennten, gekennzeichneten und belüfteten Fumoirs. Auf der Linie des ständerätlichen Lösungsvorschlages soll ein Entwurf zu einer Änderung des Gesundheitsgesetzes in die Vernehmlassung gegeben werden. Die Änderung des Gesundheitsgesetzes soll voraussichtlich am 1. Juli 2009 in Kraft treten. Anfang November 2006 erklärte der Luzerner Kantonsrat zwei Motionen (Motion 663 & 664, siehe unten), zum Nichtraucherschutz als erheblich. Da auf Bundesebene ein neues Gesetz über den Schutz vor dem Passivrauchen beraten wurde, hat der Luzerner Regierungsrat mit einer kantonalen Vorlage vorläufig zugewartet. Medienmitteilung des Kantons vom 18.06.2008, Artikel auf sprechzimmer.ch.
Nidwalden
- Schutz vor Passivrauchen: Seite der Verwaltung des Kantons Nidwalden
- Volksabstimmung vom 28. September 2008: Die Stimmberechtigten gaben der schwächeren von zwei Varianten zum Schutz der Nichtraucher den Vorzug. Sie sprachen sich für den Vorschlag des Landrats aus. Demnach ist das Rauchen in öffentlich zugänglichen Gebäuden des Kantons künftig generell verboten. Die Gastwirte sind in der Anordnung eines Rauchverbots jedoch frei. Die Christlichdemokraten (CVP) wollten mit einem Gegenvorschlag die Bestimmungen verschärfen und den blauen Dunst aus den Gaststätten verbannen. Der Gegenvorschlag wurde jedoch abgelehnt. Abstimmungsresultate (pdf, 4S., 37Kb).
Gesundheitsgesetz: Das Rauchen soll in öffentlich zugänglichen Gebäuden des Kantons generell verboten sein. Private Eigentümer von Gebäuden bzw. Betreiber eines Lokals (Gastwirtschaftsbetriebe) sollen jedoch selbstbestimmt handeln und frei entscheiden können, ob in ihrem Lokal geraucht wird oder nicht. Damit verzichtet der Landrat des Kantons Nidwalden entgegen dem Antrag des Regierungsrates auf ein kantonales Rauchverbot in Gaststätten. Der Gegenvorschlag der CVP beantragt jedoch eine restriktivere Regelung in Bezug auf das Rauchverbot. In diesem sollen Restaurants rauchfrei werden und das Rauchen nur noch in speziell dafür abgtrennten Räumen (Fumoirs) erlaubt sein. Das Volk entscheidet am 28. September 2008. Die Abstimmungsbroschüre (pdf, 24S., 273Kb) sowie des Gesetzestexte (pdf, 140S., 2Mb) sind online zugänglich.
Obwalden
- Passivrauchen: Seite der Verwaltung des Kantons Obwalden
St. Gallen
- Informationen zum Passivrauchschutz. Seite des Departementes für Gesundheit und Soziales
- Im Kanton St. Gallen wird das Rauchverbot verschärft: Seit 1. Oktober 2008 ist im Kanton St. Gallen das Rauchen in Restaurants grundsätzlich verboten. Die Gemeinden konnten aber Raucherbetriebe bewilligen, wenn eine Trennung zwischen Raucher- und Nichtraucherräumen unmöglich war. Künftig wird es diese Ausnahmebewilligung nicht mehr geben. Mit 69'433 Ja gegen 48'172 Nein hat der Souverän der Volksinitiative der Lungenliga «Schutz vor dem Passivrauchen für alle» zugestimmt. Abstimmungsergebnisse auf dem Portal des Kanton St. Gallen, Artikel auf der Website des St. Galler Tagblatt. Die Raucherinitative wurde abgelehnt. (27.09.2009)
Schaffhausen
- Informationen zum Schutz vor Passivrauchen: Seite der Gewerbepolizei des Kantons Schaffhausen erhältlich.
Solothurn
- Rauchverbot: Seite des Gesundheitsdepartementes
- Solothurnische Stimmbevölkerung verlangt umfassenden Passivrauchschutz: Das Solothurnische Stimmvolk hat die Volksinitiative „für ein liberaleres Gesundheitsgesetz und ein vernünftiges Rauchverbot“ deutlich abgelehnt. Damit bestätigen SolothurnerInnen ihren bereits 2006 geäusserten Willen nach einem umfassenden Passivrauchschutz und erteilten dem lückenhaften Bundesgesetz eine deutliche Absage. Die Abstimmungsresultate (pdf, 11S., 47Kb) sind online erhältlich. Medienmitteilung der Lungenliga, Artikel auf tagesanzeiger.ch. (13.06.2010)
Schwyz
- Schutz vor Passivrauchen. Seite des Amts für Arbeit
Thurgau
- Passivrauchen: Seite des Departementes für Finanzen und Soziales (Verordnungen)
- Thurgau - Rauchen verboten – auch im Verein: Ein Thurgauer Wirt dachte, er könne mit einer Vereinsgründung nach Basler Vorbild das Rauchverbot umgehen. Der Richter sah das anders. Artikel auf tagesanzeiger.ch (06/2011)
- Für Beizengänger gibt es im Kanton Thurgau kein totales Rauchverbot. Die Stimmberechtigten gaben dem Gegenvorschlag den Vorzug vor der Initiative "Schutz vor Passivrauchen". Der nun angenommene Gegenvorschlag entspricht der Bundeslösung: Er lässt Raucherlokale zu, sofern sie maximal 80 Quadratmeter gross sind. Zudem dürfen Gäste in abgetrennten Raucherräumen (Fumoirs) bedient werden. Abstimmungsresultate (pdf, 9S., 1.3Mb) (17.05.2009).
Uri
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Der "Passivraucherartikel" im Gesundheitsgesetz bleibt bestehen. Erst im Juni 2008 hatte das Urner Volk ein neues Gesundheitsgesetz mit einem Rauchverbot in allgemein zugänglichen Räumen genehmigt. Ausgenommen davon sind so genannte Raucherzimmer, die von anderen Räumen und deren Entlüftung getrennt sind. Und bei dieser Regelung bleibt es auch. Abstimmungsresultate (pdf, 1S., 42Kb). (17.05.2009)
Wallis
- Passivrauchen: Seite der Dienstelle für Gesundheitswesen
- Rauchfreie Gastronomie: 81% der WalliserInnen sind zufrieden:Knapp ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesundheitsgesetzes kann aufgrund einer vom M.I.S Trend Marktforschungsinstitut bei der Walliser Bevölkerung durchgeführten Umfrage eine mehr als positive Bilanz hinsichtlich des Rauchverbots in öffentlichen Einrichtungen gezogen werden. 81% der WalliserInnen sind mit der rauchfreien Gastronomie zufrieden (58% sehr zufrieden). Die Zustimmung ist somit seit der Volksabstimmung im November 2008 (75% Ja-Stimmen) sogar noch gestiegen. Auch 53% der RaucherInnen heissen das Rauchverbot gut. Medienmitteilung (pdf, 1S., 125Kb) und Pressedossier (pdf, 8S., 325Kb) der CIPRET Wallis, Medienmitteilung der Lungenliga. (06/2010)
Zug
- Passivrauchschutz: Seite der Gesundheitsdirektion des Kantons Zug.
- Kanton Zug - Nichtraucher- und Jugendschutz: Das Merkblatt zur Umsetzung der Bestimmungen im Bereich Nichtraucher- und Jugendschutz für den Kanton Zug ist online erhältlich. (wechselndes pdf-File)
- Gesundheitsgesetz: Das bisherige Gesundheitsgesetz des Kantons Zug (vollständiger Titel: Gesetz über das Gesundheitswesen im Kanton Zug) stammt aus dem Jahr 1970. Nach 38 Jahren wurde das Gesetz totalrevidiert. Der Kantonsrat befasste sich am 3. Juli 2008 in erster Lesung mit der Vorlage des Regierungsrates. Die zweite Lesung fand am 30. Oktober 2008 statt. Das Referendum gegen das Gesetz lief am 6. Januar 2009 unbenützt ab. Der Regierungsrat setzte an seiner Sitzung vom 17. Februar 2009 das Gesundheitsgesetz mit Wirkung ab 1. März 2009 in Kraft. Die neue Gesundheitsverordnung und Heilmittelverordnung sind seit dem 11. Juli 2009 in Kraft. Von speziellem Interesse sind die Berufszulassung der Gesundheitsberufe, der Heilmittelbereich sowie die Ausführungsbestimmungen des Nichtraucher- und des Konsumentenschutzes. Beim Nichtraucherschutz wird festgelegt, unter welchen Bedingungen im Rahmen des grundsätzlichen Rauchverbotes in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, sogenannte Fumoirs (Raucherräume) zulässig sind. Der Konsumentenschutz wird konkretisiert, indem die Details der schweizweit neuen Qualitätsbescheinigung geregelt werden.
Zürich
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In Zürcher Bars wird wieder geraucht: Zwei Jahre, nachdem das Rauchverbot
in Zürich eingeführt wurde, schlägt die Lungenliga Alarm: In vielen
Lokalen wird spätabends getrost gequalmt. Artikel auf tagesanzeiger.ch (04/2012)
- Gesundheitsbericht der Stadt Zürich 2011: Die Gesundheit und das Wohlbefinden der Zürcherinnen und Zürcher sind im Allgemeinen gut. Wer jedoch eine schlechte Ausbildung hat und wenig verdient, hat auch mehr gesundheitliche Probleme. Im Vergleich zu ländlichen Gebieten leben in der Stadt Zürich mehr Suchtmittelabhängige und psychisch Beeinträchtigte. Entsprechend gibt es mehr Folgekrankheiten wie Leberzirrhose, Raucherlunge oder Aids – was insgesamt zu einer höheren Sterberate führt. Der Bericht (pdf, 36S., 940Kb) empfiehlt, nicht nur die Vier-Säulen-Politik im Drogen- und Suchtbereich weiterzuführen, sondern u.a. auch die Prävention von Alkohol- und Tabakmissbrauch. Medienmitteilung der Stadt Zürich. (09/2011)
-
Volksinitiative - "Schutz vor dem Passivrauchen" - Infos zu Initiative
Volksabstimmung vom 28. September 2008: Die Initiative der Lungenliga, die ein generelles Rauchverbot in Lokalen und die Einführung von unbedienten Fumoirs vorsieht, fand an der Urne eine Mehrheit. Demgegenüber wurde der von der Regierung unterstützte Gegenvorschlag knapp abgelehnt. Er sah vor, dass in Kleinbetrieben und bei Veranstaltungen für Erwachsene in mobilen Anlagen weiterhin hätte geraucht werden dürfen. Abstimmungsresultate, Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung, Artikel im Tages Anzeiger.
Am 28. September 2008 wird das Zürcher Stimmvolk über die Volksinitiative zum Schutz vor Passivrauchen und den Gegenvorschlag des Kantonsrates abstimmen. Die Volksinitiative fordert einen konsequenten und einfach umsetzbaren Schutz vor Passivrauchen in den Gastronomiebetrieben des Kantons Zürich. Ausnahmen für Raucherlokale sind in der Vorlage deshalb nicht vorgesehen; hingegen steht es den Restaurants frei, abgetrennte Räume für Rauchende - so genannte Fumoirs - einzurichten. Der Gegenvorschlag des Kantonsrat von anfangs August sieht dagegen zahlreiche Ausnahmen vor. So können Wirte selber entscheiden, ob sie ein Raucher- oder ein Nichtraucherlokal führen wollen, wenn ihr Betrieb nicht mehr als 35 Plätze zählt (Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung). Abstimmungszeitung (pdf, 16S., 751S.) zur Vorlage. Seite und Flyer (pdf, 8S., 2Mb) der Lungenliga Zürich zur bevorstehenden Abstimmung.
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