infosetinfoset

sitemap | | Infoset auf Facebook
de | fr
Das Schweizer Informationsportal von Infodrog zu
Sucht, Drogen, Prävention und Hilfe
  • Aktuell
  • Datenbanken
  • Pinnwand
  • Agenda
  • Newsletter
Dossiers
Angehörige Früherkennung und Frühintervention Gender Jugendliche und Sucht Kinder Kontrollierter Gebrauch Migration und Sucht Neue Medien Nightlife Öffentlicher Raum Qualität Reisebestimmungen Strassenverkehr Sucht am Arbeitsplatz Sucht im Alter Therapiefinanzierung Verbandsarbeit Kriminalität/Strafvollzug
Suchtformen
Allgemein Alkohol Amphetamine Arbeitssucht Buprenorphin Cannabis Doping Ecstasy Essstörungen GHB/Liquid Ecstasy Halluzinogene Heroin Glücksspielsucht Kokain Medikamente Methadon Methamphetamine Neuro-Enhancer Onlinesucht Tabak weitere Substanzen
Suchtpolitik
Viersäulenpolitik Alkoholpolitik Schweiz Alkoholpolitik Ausland Drogenpolitik Schweiz Drogenpolitik Ausland Tabakpolitik Schweiz Tabakpolitik Ausland Glücksspielpolitik Präventionsgesetz
Prävention
Organisationen Fachstellen Projekte & Programme Evidenzbasierte Prävention Themen Ausland
Beratung & Therapie
Organisationen Ambulante Angebote Entzugsangebote Stationäre Angebote Substitution Selbsthilfegruppen Online-Beratung Telefonservice Themen
Schadensminderung
Organisationen Kontakt- und Anlaufstellen Gassenarbeit/Streetwork Arbeitsangebote Wohnangebote Treffpunkte Notschlafstellen Hepatitis Publikationen Ausland
Repression
Organisationen Ausland
Bildung
Aus- & Weiterbildung
Forschung & Statistik
Forschungsinstitute Forschungsprojekte Statistiken Bibliotheken Zeitschriften Newsletter Ausland
Gesundheit und Soziales
Organisationen Ausland Aids
Archiv
2012 2011
Über Infoset
Infoset stellt sich vor Newsletter Benutzerumfrage 2002 Benutzerumfrage 2009 English description
Mitteilen |

Tabakpolitik Schweiz

  • Allgemein
  • Programm Tabak
  • Passivrauchen
  • Tabaksteuer
  • Tabakprodukte
  • Kantonal

  • Gesetze
  • Volkinitiativen
  • Bundesgesetz Passivrauchen
  • Seite: Suchtformen/Tabak/Passivrauchen
  •  Fr

Gesetzestexte

  • Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen (pdf, 4S., 478Kb),
  • Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (pdf, 4S., 480Kb)
  • Zusätzliche Information für betroffene Kreise (pdf, 4S., 57Kb)h..

  • Website des BAG zum Gesetz

Volksinitiativen

Volksinitiative zum «Schutz vor Passivrauchen»

  • Ständerat lehnt Volksinitiative "Schutz vor Passivrauchen" ab: Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat die eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» abgelehnt. Ein Rückweisungsantrag an die Gesundheitskommission wurde mit 26 zu 15 Stimmen verworfen. Nun liegt es an Volk und Ständen, an der Urne für einen umfassenden und einheitlichen Schutz vor Passivrauchen für alle Arbeitnehmenden abzustimmen. Mitteilung auf rauchfrei-ja.ch, Medienmitteilung (pdf, 1S., 16Kb) von Gastro Suisse. (03/2012)

  • Kommission des Ständerates empfiehlt Ablehnung der Volksinitiative zum Schutz vor Passivrauchen: Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) beantragt ihrem Rat mit 9 zu 3 Stimmen, die Volksinitiative „Schutz vor Passivrauchen“ zur Ablehnung zu empfehlen. Einen Vorschlag für einen indirekten Gegenentwurf lehnte sie ebenfalls ab. Medienmitteilung der Kommission. Das Initiativkomitee zeigt sich in einer Mitteilung entäuscht von diesem Entscheid. (01/2012)

  • Nationalrat lehnt Volksintiative über das Passivrauchen ab: Eine Mehrheit der NationalrätInnen (118 zu 54) hat die eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» abgelehnt. Die Initiative verlangt, dass alle Innenräume, die als Arbeitsplatz dienen oder öffentlich zugänglich sind (Restaurants, Bars, Schulen, Spitäler etc.), rauchfrei werden. Raucherräume können eingerichtet werden, solange sie unbedient sind. Artikel auf SF.tv, Artikel auf tagesanzeiger.ch, Medienmitteilung der Lungenliga, Medienmitteilung (pdf, 1S., 16Kb) von GastroSuisse. (12/2011)

  • Lücken beim Schutz vor Passivrauchen endgültig schliessen: Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen schützt ungenügend vor dem gesundheits-schädigenden Passivrauchen. Betroffen sind vor allem Arbeitnehmende der Gastronomie. In der Wintersession hat das Parlament die Chance, diese Lücke im Bundesgesetz zu schliessen: mit der Annahme der eidgenössischen Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen». Medienmitteilung der Eidgenössischen Kommission für Tabakprävention. (12/2011)

  • Schutz vor Passivrauchen - Kommission empfhielt Ablehnung: Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-NR) setzt beim Schutz vor Passivrauchen auf das seit einem Jahr geltende Bundesgesetz und lehnt die weitergehende Volksinitiative ab. Medienmitteilung der Kommission. (05/2011)

  • Bundesrat lehnt Volksinitiative zum Schutz vor Passivrauchen ab: Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative zum Schutz vor Passivrauchen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Mit dem am 1. Mai 2010 in Kraft getretenen Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen existiert bereits eine ausreichende, bundesweite Minimalregelung. Medienmitteilung des BA für Gesundheit. GastroSuisse reagiert in einer Medienmitteilung (pdf, 1S. 50Kb) mit Genugtuung auf diesen Entscheid. Infos zur Initiative sind hier erhältlich: http://www.rauchfrei-ja.ch. (11/2010)

    Volksinitiative zum «Schutz vor Passivrauchen» eingereicht: Eine breite Allianz von Partnerorganisationen hat die eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» mit 133'000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei in Bern eingereicht. Die Initiative verlangt, dass alle Arbeitsplätze und alle öffentlich zugänglichen Innenräume in der ganzen Schweiz rauchfrei werden, unbediente Fumoirs bleiben möglich. Medienmitteilung der Allianz «Schutz vor Passivrauchen», Artikel auf tagesanzeiger.ch, Medienmitteilung des Schweizerischen Gewerbeverbandes. (05/2010)

    Volksinitiative 'Schutz vor Passivrauchen':
    Nur vier Monate nach der Lancierung haben bereits über 50'000 Schweizerinnen und Schweizer die eidgenössische Volksinitiative 'Schutz vor Passivrauchen' unterschrieben. Sie verlangt rauchfreie Restaurants und Bars in der ganzen Schweiz. Medienmitteilung der Lungenliga Schweiz. (28.09.2009)

    Volksinitiative "Schutz vor Passivrauchen":
    In der Schweiz sollen alle Restaurants und Bars abgesehen von unbedienten Fumoirs rauchfrei sein. Über 40 Organisationen haben in Bern ihre Initiative "Schutz vor Passivrauchen" lanciert, um die "zahlreichen Lücken" im Bundesgesetz zu schliessen und eine einheitliche nationale Regelung zu schaffen. Die Initianten wollen namentlich korrigieren, dass kleine Beizen und Bars bis 80 Quadratmeter auch künftig als Raucherbetriebe geführt werden können und abgetrennte Fumoirs in Restaurants bedient sein dürfen, wenn das Personal dem zustimmt. Die Sammelfrist für die eidgenössische Volksinitiative dauert bis zum 19. November 2010. Weitere Infos: http://www.rauchfrei-ja.ch. Medienmitteilung der Lungenliga, Artikel auf swissinfo.ch, Artikel auf NZZ Online. (05/2009)

    Lungenliga lanciert eine nationale Volksinitiative „Schutz vor Passivrauchen“:
    Die Lungenliga Schweiz lanciert eine nationale Volksinitiative für einen einheitlichen und wirksamen Schutz vor Passivrauchen. Dies hat der Vorstand an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2008 beschlossen. Sie setzt nun alles daran, eine breite Allianz von Organisationen auf die Beine zu stellen, um im Frühling 2009 mit der Unterschriftensammlung beginnen zu können. Medienmitteilung der Lungenliga. (12/2008)

Volksinitiative "Für ein liberales Rauchergesetz"

  • Unterschriftenzahl "Für ein liberales Rauchergesetz" wurde nicht erreicht. Medienmitteilung der Initianten. (08/2011)

  • Raucher-Initiative vor dem Scheitern: Sie wollen wieder hemmungslos qualmen dürfen – doch nach einem Jahr haben die Initianten der Raucher-Initiative erst die Hälfte der Unterschriften beisammen. Sie fühlen sich vom Wirteverband im Stichgelassen. Artikel auf tagesanzeiger.ch. www.pro-rauchen.ch (01/2011)

  • Volksinitiative "Für ein liberales Rauchergesetz": Die „Interessengemeinschaft Freie Schweizer Wirte“ lancierte letzte Woche die Volksinitiative „Für ein liberales Rauchergesetz“. Die Initiative fordert, dass Restaurants, Bars, Spielbanken, Diskotheken oder Nachtclubs selber entscheiden können, ob sie ein rauchfreier Betrieb sein wollen oder nicht. Medienmitteilung (pdf, 2S., 28Kb) der Interessengemeinschaft. Stellungnahme (pdf, 1S., 33Kb) von GastroSuisse. Die Stellungnahme "Raucherlobby-Initiative schadet den Arbeitnehmenden" der Lungenliga ist ebenfalls online erhältlich. (02/2010)

Bundesgesetz vor dem Schutz vor Passivrauchen (04.476)

  • Beizer machen dank Rauchverbot mehr Umsatz: Das Rauchverbot mache ihnen das Geschäft kaputt, sagten viele Wirte vor der Einführung im Mai dieses Jahres. Doch für einige ist genau das Gegenteil der Fall. Artikel auf tagesanzeiger.ch. (10/2010)

  • Rauchfrei wird zur Regel: Mit dem neuen Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen sind seit dem 1. Mai 2010 Arbeitsplätze und öffentliche Gebäude meistens rauchfrei. Doch besonders im Gastgewerbe ist der Schutz noch mangelhaft, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention (at) in einer Medienmitteilung. Die pro aere stellt auf auf ihrer Website Musterbriefe für die Anzeige wegen Verstosses gegen den Passivraucherschutz am Arbeitsplatz und in der Gastroindutstrie erhältlich. (05/2010)

  • Nationales Rauchverbot: Nationales Rauchverbot: Ab dem 1. Mai 2010 ist das Rauchen in der ganzen Schweiz in den meisten Restaurants und Bars, aber auch in geschlossenen öffentlichen Räumen sowie in Arbeitsräumen verboten. Das Bundesgesetz (pdf, 4S., 478Kb), die Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (pdf, 4S., 480Kb) und Zusätzliche Information für betroffene Kreise (pdf, 4S., 57Kb) sind online erhältlich. Website des BAG zum Gesetz. (03/2010)

  • Das nationale Rauchverbot kommt am 1. Mai 2010: Ab dem 1. Mai 2010 ist das Rauchen in der ganzen Schweiz in den meisten Restaurants und Bars, aber auch in geschlossenen öffentlichen Räumen sowie in Arbeitsräumen verboten. Der Bundesrat hat das Gesetz zum Schutz vor dem Passivrauchen in Kraft gesetzt. Die Bestimmungen, die der Bundesrat  dazu verabschiedet hat, sind aber weniger streng als ursprünglich vorgesehen. Grössere Lokale können Fumoirs für RaucherInnen einrichten, wobei diese nun auch grösser als die ursprünglich geplanten 80 Quadratmeter sein dürfen. Weniger als 80 Quadratmeter grosse Restaurationsbetriebe können als Raucherlokale zugelassen werden. Nicht mehr geraucht werden darf ab 1. Mai 2010 auch in Kinos, Einkaufszentren, Schulen und Sportanlagen. In den meisten Kantonen wird die neue Regelung nichts ändern. In 18 Kantonen gibt es bereits Gesetze zum Schutz vor dem Passivrauchen. In 15 dieser Kantone sind die Gesetze strenger als jene vom Bund. Medienmitteilung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), Artikel auf tagesanzeiger.ch, Artikel auf SR DRS. Die Lungenliga Schweiz zeigt sich in einer Mitteilung unbefriedigt mit diesen Bestimmungen und hält an der Volksinitiative "Schutz vor Passivrauchen" fest. Auch die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention (at) unterstützt in einer Mitteilung weiterhin die Volksinitiative. Der Schweizerischer Gewerbeverband (sgv), GastroSuisse und hotelleriesuisse begrüssen hingegen in einer Medienmitteilung (pdf, 1S., 43Kb) die Bestimmungen des Bundesrates. (28.10.2009)

  • Anhörung zur Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen eröffnet: Das Eidg. Departement des Innern (EDI) hat das Anhörungsverfahren zur Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen eröffnet. Die Verordnung konkretisiert insbesondere die Anforderungen an die Beschaffenheit von Raucherräumen und Raucherbetrieben sowie deren mechanische Belüftung. Damit präzisiert sie das am 3. Oktober 2008 vom Parlament verabschiedete Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen. Medienmitteilng des Bundesamt für Gesundheit (BAG). (23.06.2009)

  • Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen: Die Bundesversammlung hat am 3. Oktober 2008 ein neues Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen verabschiedet. Es unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft am 22. Januar 2009 ab. Der Bundesrat wird die Ausführungsbestimmungen erlassen und das Inkrafttreten bestimmen. Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird der Schutz vor Passivrauchen auf Bundesebene nach Artikel 6 des Arbeitsgesetzes (ArG), Artikel 19 der Verordnung 3 zum ArG (ArGV 3) und der Wegleitung zur Verordnung vom SECO geregelt. Infolge dessen ist der Schutz vor Passivrauch an vielen Arbeitsorten (z.B. Gastgewerbe) aufgrund der geltenden Bundesgesetzgebung faktisch ungenügend oder rechtlich nicht gewährleistet. (14.10.2008)

  • Gesetz in der Schlussabstimmung angenommen: Das Gesetz zum Schutz vor dem Passivrauchen ist nach fast vier Jahren am Freitag, 03. Okotber in der die Schlussabstimmung angenommen worden. Nach dem der Nationalrat (Wortprotokoll) den Antrag der Einigungskonferenz mit 114 zu 57 Stimmen guthiess, hat auch der Ständerat (Wortprotokoll) mit 33 zu 8 Stimmen Raucherbeizen gutgeheissen. Gemäss dem verabschiedeten Vorschlag der Einigungskonferenz dürfen Bars und Restaurants bis zu 80 Quadratmetern auch künftig als Raucherbetrieb geführt werden. Artikel auf swissinfo.ch, Artikel auf baz.online. In der Schlussabstimmung von heute Freitag hat der Ständerat das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen mit 31 zu 9 und der Nationalrat mit 105 zu 61 Stimmen angenommen.

    Das Gesetz sieht folgende Lösung vor: Beizen mit bis zu 80 Quadratmetern ­inklusive Toiletten und Eingangsbereich ­ dürfen als Raucherbeizen geführt werden. Dazu muss eine Lüftung eingebaut werden und die Angestellten müssen sich per Unterschrift einverstanden erklären, Rauch ausgesetzt zu sein. Auch Bars und Dancings dürfen als Raucherbetriebe geführt werden, wie die Einigungskonferenz präzisiert hat.
    (03. Oktober 2008)

 

Top
© 2012, Infoset, ein Angebot von Infodrog | redaktion@infoset.ch | +41 (0)31 376 04 01 | aktualisiert: 14.03.2012