Gesetze
Die Tabakbesteuerung und die Finanzierung des Verkaufs der einheimischen Tabakproduktion sind im Rahmen des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung geregelt. Die Zuteilung dieser Steuereinnahmen an die AHV ist in der Bundesverfassung verankert. Der Bundesrat kann auf dem Verordnungsweg den Tabaksteuersatz ändern.- SR 641.31 Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung
- SR 641.310 Verordnung vom 24. September 2004 über die Änderung der Steuertarife für Schnitttabak sowie für Zigaretten und Zigarettenpapier
- SR 641.311 Verordnung über die Tabakbesteuerung (Tabaksteuerverordnung)
- SR 641.315 Verordnung des EFD vom 4. Dezember 2007 über die Verzugs- und Vergütungszinssätze auf der Tabak- und der Biersteuer
- SR 641.316 Verordnung über den Tabakpräventionsfonds (TPFV)
- Seite zur Tabaksteuer auf der Seite des BAG
Tabaksteuerpolitik
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E-Zigaretten werden von der Tabaksteuer befreit: Der Bundesrat hat beschlossen, ab dem 1. April 2012 auf die Besteuerung von elektronischen Zigaretten zu verzichten. Zudem wird die Deklarationsfrist für Tabakfabrikate verkürzt. Die Verordnung über die Tabakbesteuerung (TStV) wird entsprechend geändert. Medienmitteilung des Bundesrates.
- Vereinfachtes Tabaksteuergesetz tritt am 1. Januar 2010 in Kraft: Der Bundesrat hat beschlossen, die Änderung des Tabaksteuergesetzes per 1. Januar 2010 in Kraft zu setzen. Auf die Besteuerung von Zigarettenpapier wird künftig verzichtet, die Tabaksteuer auf Feinschnitttabak zum Selberdrehen von Zigaretten wird dagegen erhöht. Angepasst wird auch die Tabaksteuer auf Zigarillos, Zigarren und Schnitttabak. Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartement (10/2009)
- Steuererhöhung auf Zigaretten: Der Preis für eine Schachtel Zigaretten steigt spätestens am 1. März 2009 um 30 Rappen. Die Erhöhung der Tabaksteuer ist fiskal- und gesundheitspolitisch begründet. Sie bringt kaum Mehreinnahmen, weil die Zigarettenverkäufe in der Schweiz entsprechend zurückgehen dürften. Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartement. (11/2008)
Diverse Informationen zur Tabaksteuer
- Folgende Graphiken sind auf den Seiten der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV erhältlich
- Preis- und Tabaksteuerentwicklung in der Schweiz
- Zigarettenverkäufe und Tabaksteuereinnahmen in der Schweiz
- Tabakmonitoring Schweiz: Im Rahmen dieses Monitorings ist ein neuer Ergebnisbericht (pdf, 27S.) zum Thema
"Warnhinweise und Einstellung zu Preiserhöhungen" erschienen. (10/2011)
- Wirksamkeit der Steuererhöhung auf Zigaretten im Jahr 2006: Gegenüber 2006 gingen die Verkäufe industriell hergestellter Zigaretten im 2007 um 5,2% zurück; dieser Rückgang übersteigt damit den Jahresdurchschnitt der letzten zehn Jahre (1,5%). Parallel zum Rückgang der Zigarettenverkäufe sanken nach der Erhöhung der Tabakbesteuerung um 30 Rappen per 1. Oktober 2006 auch die Anzahl der Rauchenden und der durchschnittliche Zigarettenkonsum pro Tag. Der Bericht (pdf, 18S., 180Kb) zur Wirksamkeit der Steuererhöhung ist online auf den Seiten der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) erhältlich. (05/2009)
- Letzte Erhöhung der Tabaksteuer ohne Wirkung: Die Steuererhöhung von 30 Rappen pro Zigarettenschachtel auf 1. März 2009 wird den Tabakkonsum kaum senken, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention (at). Dazu nötig wären Steuererhöhungen in grösseren Schritten. Medienmitteilung der at. (04/2009)
- Tabaksteuererhöhungen - Fakten und Argumente
Eine Publikation (pdf, 12S., 175Kb) des Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ). (2003)
- Die Beziehung(en) zwischen Tabakkonsum und Tabaksteuer - verschiedene Szenarien: Zusammenfassung des Endberichts. Der Bericht wurde vom Institut d'économie et management de la santé (IEMS) an der Universität Lausanne durchgeführt. Dies im Auftrag des BAG (1999).
- Deutschland - Auswirkungen der Tabaksteuererhöhungen von 2002 bis 2004
Eine Publikation (pdf, 12S., 166Kb.)des Deutschen Krebsforschungszentrum, Institut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie der Universität zu Köln (2005).
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