Konferenz
der Kantonalen Beauftragten für Suchtfragen (KKBS) |
In der KKBS sind alle Kantone vertreten, die bisher eine/n Suchtbeauftragte/n oder eine Person mit ähnlicher Funktion bestimmt haben. Die kantonalen Suchtbeauftragten haben planende, koordinierende und kontrollierende Funktion in der jeweiligen kantonalen Suchtpolitik, vorab in den Bereichen Prävention, Therapie, Schadensverminderung und Repression.
Das Bundesamtes für Gesundheit (BAG), vertreten durch die Facheinheit Sucht und Aids (Koordinations- und Dienstleistungsplattform Sucht KDS), unterstützt die KKBS in administrativer Hinsicht.
Die KKBS tagt regelmässig (normalerweise viermal jährlich).
Die KKBS konstituiert und organisiert sich selbst. Derzeit wird sie präsidiert von Herrn Jean-Daniel Barman, VS.
Die KKBS strebt unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten eine möglichst grosse "unité de doctrine" bei suchtpolitischen Massnahmen an (4-Säulen-Modell).
Sie unterstützt ihre Mitglieder in ihren jeweiligen Tätigkeiten.
Durch einen periodischen Informationsaustausch über die aktuelle Situation im Suchtmittelbereich sowie eine Analyse derselben werden mögliche gemeinsame Zielsetzungen und Massnahmen festgelegt und Prioritäten gesetzt.
Die KKBS wirkt als Koordinationsorgan für Massnahmen im Suchtmittelbereich.
Die KKBS erstellt ein Jahresprogramm und einen Prioritätenkatalog bezüglich der vorzukehrenden Massnahmen im Suchtmittelbereich.
Die Sitzungen
dienen:
- dem gegenseitigen Informations- und Fachaustausch – Kantone, BAG,
Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) u.a.;
- der Diskussion und Verabschiedung von Stellungnahmen und Vernehmlassungen;
- der Definition und Diskussion von Sachfragen (Anerkennungsverfahren,
Finanzierungen, usw.);
- der Weiterbildung (im allgemeinen in Form eines jährlichen Seminars).
Sie bestimmt bei Bedarf Delegierte in Gremien und Veranstaltungen.
Verabschiedet
an der KKBS-Sitzung vom 15. März 2001.