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SDSS
Schweizerischer Dachverband Stationäre Suchthilfe
Aktuell
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Zwei Dokumente
zum Thema Arztzeugnisse:
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Weiteres Vorgehen betreffend Nachweis Invalidität und Abrechnung der
Betriebsbeiträge für die Jahre 1998-2001: Brief
der SDSS-Geschäftsleitung
an die RegierungsrätInnen der Schweizerischen
SozialdirektorInnen-Konferenz SODK
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Interner
Brief der SDSS-Geschäftsleitung an die GeschäftsleiterInnen
und Trägerschaften
von therapeutischen Gemeinschaften
im Suchthilfebereich (18.4.01)
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Die
Geschäftsleitung des SDSS stellt ein Arbeitspapier
zur Erarbeitung eines Leitbildes für den Dachverband vor. (10.4.01)
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BSV-Vorschlag
"Übergangsmodell": Überblick
über den Stand der Zustimmungen, Ablehnungen oder Beschwerdeführungen
durch die einzelnen Einrichtungen. (9.4.01)
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BSV-Beitrag an
die Einführungskosten des QMS: Brief
des SDSS und der Dachorganisation ART 74 an das Bundesamt für
Sozialversicherung BSV (5.4.01)
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Stichtagserhebungen
bei den stationären Einrichtungen im Drogenbereich: Um ein realistisches
Abbild der Gegenwart zeichnen zu können und bezüglich
Belegung und Klientel von stationären Einrichtungen in hoher Frequenz über aktuelle Zahlen zu
verfügen, führt die "Schweizerische Koordinationsstelle für stationäre
Therapieangebote im Drogenbereich" KOSTE
in Zusammenarbeit mit dem "Schweizerischen Dachverband Stationäre
Suchthilfe" SDSS
und der "Coordination romande des institutions et organisations
oeuvrant dans le domaine des addictions" CRIAD
viermal jährlich eine Erhebung durch. Die Resultate der ersten Erhebung vom
31.12.2000 können auf der Internet-Seite
von Koste eingesehen werden. (4.4.01)
Dokumente
Ziel und Zweck des SDSS
Vorstand
Präsidium und Vorstand
Organigramm
Dokumente
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Hier
finden Sie eine Musterbeschwerde, mit der Verfügungen des
Bundesamtes für Sozialversicherung angefochten werden können. Die
Vorlage muss selbstverständlich individuell angepasst werden; besondere
Beachtung ist der Begründung unter Punkt II.1 zu schenken.
Für
weitere Auskünfte nehmen Sie bitte mit Dr. iur. Jacqueline Chopard,
Geschäftsleiterin SDSS, Kontakt auf (TEL: 031 352 27 70,
FAX:
031 352 27 71, email: sdss.art74@bluewin.ch)
(2.4.01)
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Weiteres
Vorgehen betreffend Nachweis Invalidität und Abrechnung der Betriebsbeiträge
für die Jahre 1998-2001: Brief
des SDSS und der Dachorganisation ART 74 vom 11. März 2001 an das
Bundesamt für Sozialversicherung (12.3.01)
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Empfehlungen
des SDSS betreffs BSV Vorschlag 1998- 2001: Brief
des SDSS und der Dachorganisation ART 74 vom 6.2.2001 an alle
GeschäftsleiterInnen und Trägerschaften
von therapeutischen Gemeinschaften
im Drogenbereich (26.2.01)
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Brief
des SDSS und der Dachorganisation ART 74 an das Bundesamt für
Sozialversicherung BSV zum weiteren Vorgehen betreffend Nachweis
Invalidität und Abrechnung der Betriebsbeiträge für die Jahre
1998-2001 (13.12.00) und die Antwort
des BSV (22.1.01)
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Brief
des SDSS und der Dachorganisation ART 74 an das Bundesamt für
Sozialversicherung bezüglich der Bewertungspraxis für
IV-Zeugnisse im Suchtbereich 1998 (11.10.00)
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Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte Vernehmlassung:
Stellungnahme des
SDSS (24.9.2000)
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Arbeitsgruppe
Arztzeugnisse: Stellungnahme des
SDSS zur Absage der Sitzung vom 7. September 2000 (1.9.2000)
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Neues Präsidium
SDSS, Neue
Geschäftsstellenleitung SDSS/ART 74: Medienmitteilung
des SDSS (September 2000)
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Chronologie zu den
Rundschreiben und Vorgängen um die BSV-Arztzeugnisse (in Anlehnung an
die Chronologie der Interessengemeinschaft Private
Drogenhilfe der Region Zürich IGPD) Sie können das Dokument hier
im Pdf-Format herunterladen. (4.8.00)
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Medienmitteilung
des SDSS zur Situation der Finanzierung stationärer, abstinenzorientierter Suchthilfe
(18.10.99)
Ziel und Zweck des SDSS
Der SDSS ist der Zusammenschluss der drei Verbände
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A+S, Alkohol- + Suchtfachleute
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VSD, Verband Sucht- und Drogenfachleute Deutschschweiz
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VCRD, Verein christlicher Fachleute im Rehabilitations- und Drogenbereich
Er vertritt die Anliegen der abstinenzorientierten, stationären Institutionen im
Suchtbereich mit Schwergewicht
Der SDSS ist Ansprechpartner des Bundesamtes für Gesundheitswesen (BAG) und des
Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV).
Präsidium
und Vorstand
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Präsidium: Herr
NR Heiner Studer, Präsident; Herr NR Felix Gutzwiller, Ko-Präsident, p.a.
Geschäftsstelle SDSS, Kirchenfeldstr. 24, 3005 Bern, TEL: 031 352 27 70, FAX:
031 352 27 71, email: sdss.art74@bluewin.ch
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Liste
mit den Vorstandsmitgliedern und Delegierten des SDSS (pdf-Format)
Organigramm
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