SDSS

Schweizerischer Dachverband Stationäre Suchthilfe


Aktuell

  • Zwei Dokumente zum Thema Arztzeugnisse:

    • Weiteres Vorgehen betreffend Nachweis Invalidität und Abrechnung der Betriebsbeiträge für die Jahre 1998-2001: Brief der SDSS-Geschäftsleitung an die RegierungsrätInnen der Schweizerischen SozialdirektorInnen-Konferenz SODK

    • Interner Brief der SDSS-Geschäftsleitung an die GeschäftsleiterInnen und Trägerschaften von therapeutischen Gemeinschaften im Suchthilfebereich (18.4.01)

  • Die Geschäftsleitung des SDSS stellt ein Arbeitspapier zur Erarbeitung eines Leitbildes für den Dachverband vor. (10.4.01)

  • BSV-Vorschlag "Übergangsmodell": Überblick über den Stand der Zustimmungen, Ablehnungen oder Beschwerdeführungen durch die einzelnen Einrichtungen. (9.4.01)

  • BSV-Beitrag an die Einführungskosten des QMS: Brief des SDSS und der Dachorganisation ART 74 an das Bundesamt für Sozialversicherung BSV (5.4.01)

  • Stichtagserhebungen bei den stationären Einrichtungen im Drogenbereich: Um ein realistisches Abbild der Gegenwart zeichnen zu können und bezüglich Belegung und Klientel von stationären Einrichtungen in hoher Frequenz über aktuelle Zahlen zu verfügen, führt die "Schweizerische Koordinationsstelle für stationäre Therapieangebote im Drogenbereich" KOSTE in Zusammenarbeit mit dem "Schweizerischen Dachverband Stationäre Suchthilfe" SDSS und der "Coordination romande des institutions et organisations oeuvrant dans le domaine des addictions" CRIAD viermal jährlich eine Erhebung durch. Die Resultate der ersten Erhebung vom 31.12.2000 können auf der Internet-Seite von Koste eingesehen werden. (4.4.01)

 

Dokumente
Ziel und Zweck des SDSS

Vorstand
Präsidium und Vorstand
Organigramm

 

Dokumente

  • Hier finden Sie eine Musterbeschwerde, mit der Verfügungen des Bundesamtes für Sozialversicherung angefochten werden können. Die Vorlage muss selbstverständlich individuell angepasst werden; besondere Beachtung ist der Begründung unter Punkt II.1 zu schenken.
    Für weitere Auskünfte nehmen Sie bitte mit Dr. iur. Jacqueline Chopard, Geschäftsleiterin SDSS, Kontakt auf (
    TEL: 031 352 27 70, FAX: 031 352 27 71, email: sdss.art74@bluewin.ch) (2.4.01)

  • Weiteres Vorgehen betreffend Nachweis Invalidität und Abrechnung der Betriebsbeiträge für die Jahre 1998-2001: Brief des SDSS und der Dachorganisation ART 74 vom 11. März 2001 an das Bundesamt für Sozialversicherung (12.3.01)

  • Empfehlungen des SDSS betreffs BSV Vorschlag 1998- 2001: Brief des SDSS und der Dachorganisation ART 74 vom 6.2.2001 an alle GeschäftsleiterInnen und Trägerschaften von therapeutischen Gemeinschaften im Drogenbereich (26.2.01)

  • Brief des SDSS und der Dachorganisation ART 74 an das Bundesamt für Sozialversicherung BSV zum weiteren Vorgehen betreffend Nachweis Invalidität und Abrechnung der Betriebsbeiträge für die Jahre 1998-2001 (13.12.00) und die Antwort des BSV (22.1.01)

  • Brief des SDSS und der Dachorganisation ART 74 an das Bundesamt für Sozialversicherung bezüglich der Bewertungspraxis für IV-Zeugnisse im Suchtbereich 1998 (11.10.00)

  • Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte Vernehmlassung: Stellungnahme des SDSS (24.9.2000)

  • Arbeitsgruppe Arztzeugnisse: Stellungnahme des SDSS zur Absage der Sitzung vom 7. September 2000 (1.9.2000)

  • Neues Präsidium SDSS, Neue Geschäftsstellenleitung SDSS/ART 74: Medienmitteilung des SDSS (September 2000)

  • Chronologie zu den Rundschreiben und Vorgängen um die BSV-Arztzeugnisse (in Anlehnung an die Chronologie der Interessengemeinschaft Private Drogenhilfe der Region Zürich IGPD) Sie können das Dokument hier im Pdf-Format herunterladen. (4.8.00)

  • Medienmitteilung des SDSS zur Situation der Finanzierung stationärer, abstinenzorientierter Suchthilfe (18.10.99)

Ziel und Zweck des SDSS
Der SDSS ist der Zusammenschluss der drei Verbände

  • A+S, Alkohol- + Suchtfachleute

  • VSD, Verband Sucht- und Drogenfachleute Deutschschweiz

  • VCRD, Verein christlicher Fachleute im Rehabilitations- und Drogenbereich

Er vertritt die Anliegen der abstinenzorientierten, stationären Institutionen im Suchtbereich mit Schwergewicht

  • Qualitätssicherung / Erfolgskontrolle

  • Finanzierung

  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Mitarbeit in Gremien

Der SDSS ist Ansprechpartner des Bundesamtes für Gesundheitswesen (BAG) und des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV).

Präsidium und Vorstand

  • Präsidium: Herr NR Heiner Studer, Präsident; Herr NR Felix Gutzwiller, Ko-Präsident, p.a. Geschäftsstelle SDSS, Kirchenfeldstr. 24, 3005 Bern, TEL: 031 352 27 70, FAX: 031 352 27 71, email: sdss.art74@bluewin.ch

  • Liste mit den Vorstandsmitgliedern und Delegierten des SDSS (pdf-Format)

  

Organigramm

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