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Drogenpolitik

Die aktuelle Drogenpolitik in der Schweiz wurde infolge der Heroinproblematik und der offenen Drogenszenen in den 90er Jahren entwickelt. Sie basiert auf den vier Säulen Prävention, Beratung/Therapie, Schadensminderung und Repression/Vollzug. Ab den 90er Jahren bildeten während 20 Jahren die Massnahmenpakete Drogen (MaPaDro) den Rahmen für die Drogenpolitik. Sie wurden 2017 durch die Nationale Strategie Sucht abgelöst.

Durch verschiedene Massnahmen wie die Abgabe von sauberem Injektionsmaterial, die Opioidagonistentherapie (OAT, vormals Substitutionsbehandlung), betreutes Wohnen und viele weitere konnten die Mortalität und die negativen Folgen für die Gesundheit wie HIV-Erkrankungen oder Infektionen mit Hepatitis C erheblich gesenkt werden. Seither hat die Bedeutung von Heroin stark abgenommen; heute stehen andere Substanzen und Konsummuster im Vordergrund. Daher soll die aktuelle Drogenpolitik, die in Reaktion auf die Heroinkrise ein grosser Erfolg und auch international anerkannt ist, weiterentwickelt werden. Handlungsbedarf wird zuerst einmal im Bereich Cannabis identifiziert, mittelfristig werden aber auch Anpassungen bei der Entkriminalisierung beziehungsweise Regulierung aller psychoaktiven Substanzen und der Verwendung psychoaktiver Substanzen als Arzneimittel gefordert.

Konsum und Besitz illegaler psychoaktiver Substanzen

Der Konsum illegaler psychoaktiver Substanzen stellt eine Rechtsverletzung dar, die strafrechtlich verfolgt wird (Art. 19a BetmG). Es wird im Normalfall eine Geldstrafe ohne Eintrag ins Vorstrafenregister verhängt. Es kann auch eine Verwarnung ausgesprochen oder auf die Strafverfolgung verzichtet werden. Im Fall von wiederholten Verstössen wird das Strafmass erhöht. In einigen Kantonen zeigt die Polizei die Konsumierenden bei der Verkehrspolizei an, die dann einen Entzug des Führerausweises anordnen kann. Für Cannabis gelten weitere spezifische Bestimmungen.

Art. 19b BetmG hält fest, dass der Besitz nicht strafbar ist, wenn es sich um geringfügige Mengen handelt. Gemäss einem Bundesgerichtsurteil im Jahr 2023 darf diese geringfügige Menge im Falle von Cannabis nicht beschlagnahmt werden. Mit Ausnahme von Cannabis (10 Gramm oder weniger) ist nicht definiert, was eine geringfügige Menge bedeutet. Die Anstiftung von anderen Personen zum Betäubungsmittelkonsum ist strafbar (Art. 19c BetmG), nicht aber der gemeinsame Konsum mit anderen Erwachsenen (Art. 19b BetmG). Der Handel mit illegalen psychoaktiven Substanzen ist strafbar (Art. 19 BetmG).

Die Weitergabe von illegalen psychoaktiven Substanzen an unter 18-Jährige wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet (Art. 19bis BetmG).

Wer unter dem Einfluss von illegalen psychoaktiven Substanzen steht, ist nicht fahrfähig und darf somit kein Fahrzeug führen (Art. 2 Abs. 1 VRV). Es gilt die Nulltoleranz. Die Fahrunfähigkeit gilt als erwiesen, wenn im Blut des Fahrzeuglenkenden THC (Tetrahydrocannabinol, Cannabis), freies Morphin (Heroin/Morphin), Kokain, Amphetamin, Methamphetamin, MDEA (Methylendioxyethylamphetamin) oder MDMA (Methylendioxymethamphetamin) nachgewiesen werden kann (Art. 2 Abs. 2 VRV). Die betreffende Person gilt als fahrunfähig und kann nach Art. 91 Abs. 2 SVG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Ausserdem wird der Führerausweis für mindestens drei Monate entzogen (Art. 16c Abs. 1 Bst. c SVG).

Opioidagonistentherapie (OAT)

In der Schweiz besteht für Menschen mit einer Opioidabhängigkeitserkrankung die Möglichkeit einer Opioidagonistentherapie (OAT, vormals substitutionsgestützte Behandlung). Dabei werden illegal konsumierte Opioide (Heroin) durch eine Substanz mit ähnlicher Wirkung ersetzt (Methadon, Buprenorphin, orales retardiertes Morphin, pharmazeutisch hergestelltes Heroin u. a.). Die begleitende therapeutische Betreuung umfasst ebenfalls somatische, psychiatrische, psychotherapeutische und sozialpädagogische Massnahmen.

Mit einer OAT wird insbesondere eine dauerhafte therapeutische Einbindung, die Verbesserung des physischen und psychischen Gesundheitszustandes und der sozialen Integration der Betroffenen, die Unterstützung eines risikoarmen Gebrauchs und die Schaffung von Bedingungen für eine dauerhafte Abstinenz sowie die Distanzierung der Betroffenen von der Drogenszene und die Verhinderung der Beschaffungskriminalität bezweckt.

In der Schweiz besteht seit 1975 eine gesetzliche Grundlage, Personen mit einer Opioidabhängigkeitserkrankung mit Methadon zu behandeln. Die heroingestützte Behandlung wurde in der Schweiz 1994 erstmals im Rahmen einer Kohortenstudie durchgeführt und wurde 2011 im Betäubungsmittelgesetz (BetmG) verankert. Die OAT hat sich in zahlreichen wissenschaftlichen Studien als wirksam erwiesen.

Die Zuständigkeit für OAT mit Opioiden wie Methadon oder Buprenorphin obliegt den Kantonen. Die Behandlungen werden hauptsächlich von Hausärzt:innen durchgeführt, daneben aber auch von Spitälern, psychiatrischen Diensten und spezialisierten Institutionen. Die Abgabe kann auch durch Apotheken erfolgen. Die Behandlung mit Diacetylmorphin (Heroin, heroingestützte Behandlung HeGeBe) unterliegt besonderen Bestimmungen, für die das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zuständig ist. Sie umfasst eine strikt reglementierte und kontrollierte Verabreichung von Diacetylmorphin, begleitet durch eine ärztliche und psychosoziale Betreuung.

Relevante Gesetze und weitere Informationen

Informationen und Publikationen

Perspektiven der schweizerischen Drogenpolitik

Bericht des Bundesrates und wissenschaftliche Grundlagenberichte in Erfüllung des Postulats 17.4076 Rechsteiner Paul.

Beratende Kommissionen des Bundesrats

Die EKSF und ihr Nachfolgeorgan, die EKSN, publizierten verschiedene Berichte und Stellungnahmen.

Suchtpolitische Plattform

Die NAS-CPA ist die suchtpolitische Informations-, Vernetzungs- und Koordinationsdrehscheibe, in welcher Erfahrungen, Erkenntnisse, Fragen und Problemstellungen zum Thema Sucht eingebracht werden und ein Dialog zwischen Fachverbänden, der Gesellschaft und der Politik realisiert wird.

News zum Thema Tabakpolitik

Der Volkswille zur Einschränkung der Tabakwerbung muss respektiert werden

Das Volk hat sich in der Abstimmung vom Februar 2022 deutlich für einen umfassenden Kinder- und Jugendschutz vor Tabakwerbung entschieden. Inzwischen hat der Bundesrat dem Parlament einen Gesetzesvorschlag zur Umsetzung vorgelegt. Diesem wollen der Ständerat und die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) nicht folgen. Die Eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten EKSN ruft den Nationalrat auf, in der nächsten parlamentarischen Session korrigierend einzugreifen.

E-Dampfer helfen beim Rauchstopp, aber nicht unbedingt beim Nikotinstopp

E-Dampfer sind eine wirksame Hilfe, um mit dem Rauchen von Tabakzigaretten aufzuhören. Sie tragen aber nicht dazu bei, auch die Nikotin-Abhängigkeit zu verringern. Dies zeigen die Ergebnisse der weltweit grössten Studie zum Thema, die von einer schweizweiten interdisziplinären Forschungsgruppe unter Leitung der Universität Bern durchgeführt wurde.

Bericht Auslegeordnung Finanzierung von Rauchstoppberatungen

Der Tabakpräventionsfonds TPF hat «Interface Politikstudien» damit beauftragt zu analysieren, wie Rauchstoppberatungen in verschiedenen Berufsgruppen bisher abgerechnet werden und wie Verbesserungen aussehen könnten. Der Bericht verweist darauf, dass Fachpersonen aus verschiedenen Bereichen häufig die Kostenübernahme als eines der grössten Hindernisse für die Inanspruchnahme einer Rauchstoppberatung erwähnen. Die Abrechnungspraxen und -möglichkeiten unterscheiden sich zwischen und innerhalb verschiedener Berufsgruppen.

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