Revision BetmG

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AktuellArchiv zur Entstehung und Abstimmung über die Teilrevionsion BetmG Cette page dans la version en français F 

Aktuell

  • Heroingestützte Behandlung - Gesetzliche Grundlage ab dem 1. Januar 2010: Der Bundesrat legt den Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen über die heroingestützte Behandlung auf den 1. Januar 2010 fest. Am 30.11.2008 hatten knapp 70% der Stimmbevölkerung die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes angenommen. Die restlichen Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes sollen zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden, da diese umfangreiche Anpassungen im Verordnungsrecht verlangen. Medieninformation des Bundesamt für Gesundheit BAG. (05/2009)

 

Archiv zur Entstehung und Abstimmung über die Teilrevionsion des BetmG

Die Teilrevision des überarbeiteten Betäubungsmittelgesetzes wurde im März 2008 sowohl vom Nationalrat (114:76, bei 12 Enthaltungen) als auch vom Ständerat (42:0) angenommen. Da das Referendum der EDU zu Stande gekommen ist, wurde am 30. November 2008 durch das Volk entschieden.

  • Artikel im aktuellen SuchtMagazin zur Revision BetmG: Eigentlich paradox: die Schweiz formulierte vor 20 Jahren eine – auch international viel beachtete – Suchtpolitik, die erfolgreich in der Praxis umgesetzt wurde. Eine gesetzliche Grundlage für das 4-Säulen-Modell besteht aber bis heute nicht. Die Gesetzesrevision soll das endlich ändern. Artikel (pdf, 6S., 207Kb) von Ueli Simmel. Das aktuelle Heft kann unter info@suchtmagazin.ch bestellt werden (15CHF / 10Euro).

  • Artikel im aktuellen Abhängigkeiten zur Revision BetmG: Dieser Artikel zeigt die Geschichte der Vorlage auf, bettet sie in die Entwicklung der Schweizer Suchtpolitik ein, geht auf deren Inhalt ein und resümiert mit der Betrachtung der Relevanz der Abstimmung vom 30. November. Artikel (pdf, 5S., 170Kb) von Jacqueline Fehr und Miriam Wetter.

  • Merkmale einer kohärenten Suchtpolitik - Von der Politik der illegalen Drogen zu einer Politik der psychoaktiven Substanzen. Artikel von François van der Linde (Präsident der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen) in der Neuen Zürcher Zeitung vom 17. Oktober 2008. (abgelegt auf den Seiten von ARUD Zürich)

Stellungnahmen und Positionen

Stellungnahmen im Hinblick auf die Abstimmung vom 30. November 2008

  • Nationales Komitee - www.betaeubungsmittelgesetz.ch
    Am 12. September haben die Vertreter und Vertreterinnen der Städte und Gemeinden, der Fachleute, der Gesellschaft und der Elternorganisationen die Kampagne "Ja zum Betäubungsmittelgesetz" eröffnet. Am 30. November 2008 stimmt das Volk über die Errungenschaften der Schweizer Drogenpolitik ab - für Bevölkerung und Betroffene ein Plebiszit mit gravierenden Auswirkungen. "Weil's funktioniert". Das ist die Kurzbotschaft, mit der über 30 Organisationen ein klares Bekenntnis zur Schweizer Drogenpolitik abgeben - und die Bevölkerung auffordern, am 30. November 2008 mit einem Ja zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes deren Fortführung zu ermöglichen. Medienmitteilung (pdf, 5S., 178Kb) und die dazugehörenden Speaking Notes (pdf, 15S., 260Kb).

    Das nationale Komitee bedauert in einer Medienmitteilung das zustande gekommene Referendum gegen die Revision des BetmG. Medienmitteilung (pdf, 2S., 84Kb) des Komitees vom 10. Juli.


  • Parteien
    Christlichdemokratische Volkpartei CVP: JA zur Revision BetmG.
    Freisinnig-Demokratische Partei FDP: Ja zur Revision BetmG
    Grüne Partei der Schweiz: Ja zur Revision BetmG
    SP Schweiz: JA zur Revision BetmG
    SVP Schweiz: Nein zur Revision BetmG, Argumentarium (pdf, 13S., 360Kb)

  • Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) empfiehlt in einer Medienmitteilung vom 4. November, der Revision des Betäubungsmittelgesetzes im Interesse des Kinder- und Jugendschutzes zuzustimmen.

  • SODK, GDK und KKJP - Ja zur Revision des BetmG: Die Konferenzen der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK), der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), sowie der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) sprechen sich für die Revision des Betäubungsmittelgesetzes aus. Sie unterstützen die Gesetzesvorlage insbesondere, weil sie für die in den Kantonen seit Jahren erfolgreich praktizierten Suchthilfemassnahmen eine gesetzliche Grundlage schafft, die bewährte Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen verankert und verfeinert, und den Kinder- und Jugendschutz stärkt. Medienmitteilung vom 14. Oktober 2008 (pdf, 1S., 154Kb), Artikel auf NZZ Online.

  • Die Aids-Hilfe Schweiz befürwortet die Revision des Betäubungsmittelgesetzes, über die am 30. November abgestimmt wird. Sie macht darauf aufmerksam, dass ihre Ablehnung eine wirksame Bekämpfung von HIV/Aids nachhaltig erschweren würde. Medienmitteilung vom 4. November 2008.

  • AvenirSocial: AvenirSocial, der Berufsverband der Professionellen der Sozialen Arbeit, sagt JA zur Revision des des Betäubungsmittelgesetzes. Medienmitteilung vom 19. September 2008.

  • Schweizerische Gesellschaft für Suchtmedizin (SSAM): Die Schweizerische Gesellschaft für Suchtmedizin unterstützt die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetztes. Die erfolgreiche Drogenpolitik der letzten Jahre soll gesetzlich verankert und weitergeführt sowie der Jugendschutz verstärkt werden. Medienmitteilung (pdf, 1S.) der SSAM. (Oktober 2008)

  • FMH - Bewährte Vier-Säulen-Politik gesetzlich verankern: Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH befürwortet die Revision des Betäubungsmittelgesetzes: Sie ermöglicht den Erhalt des bisher Erreichten, optimiert die Koordination zwischen den Beteiligten und verstärkt den Schutz von Kindern. Medienmitteilung (pdf, 2S., 42Kb) der FMH, Stellungnahme (pdf, 2S., 53Kb) der FMH. (03. Oktober 2008)

    Am eigenen Erfolg scheitern? Gute Gründe für die Revision des BetmG:
    Die Präsentation (pdf, 24S., 332Kb) des Vortrages von Ambros Uchtenhagen ist online erhältlich. Der Vortrag wurde anlässlich des FMH-Sessionsanlasses vom 1. Oktober 2008 gehalten. Der Artikel (pdf, 2S. 226Kb) zum Vortrag ist in der Schweizerischen Ärztezeitung erschienen (41/2008).

    Drogenpolitik: Ja zur Revision BetmG, Stimmfreigabe bei der Hanfinitiative: Editorial in der Schweizerischen Ärztezeitung 37/2008 (September 08)

  • Suchtpräventionsstelle der Stadt Zürich: Die Suchtpräventionsstelle der Stadt Zürich erachtet die Annahme des Betäubungsmittelgesetzes als sehr wichtig. Diese bildet das Fundament zur Verankerung und Fortführung einer erfolgreichen Suchtpolitik. Factsheet (pdf, 1S.) der Suchtpräventionsstelle.

  • Neue Zürcher Zeitung: Die Neue Zürcher Zeitung empfiehlt sowohl das revidierte Betäubungsmittelgesetz wie auch die Hanfinitiative zur Annahme. Artikel der NZZ Online (abgelegt auf den Seiten der ARUD Zürich). (16.09.2008)

  • Zwei Positionen: In diesem Artikel der Neuen Zürcher Zeitung weist der Zürcher Ständerat Felix Gutzwiller auf
    die Erfolge in der Schweizer Drogenpolitik der letzten 15 Jahre hin - eine Politik, die nun mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes auf ein solides gesetzliches Fundament gestellt werden müsse. Der Berner Nationalrat Christian Waber dagegen kritisiert die Revision, weil sie die Möglichkeiten der staatlichen Drogenabgabe erweitere und die Verfolgung des Drogenhandels erschwere. Auch die Hanfinitiative erachtet Waber als gefährlich. Der Artikel vom 02. Oktober 2008 ist auf den Seiten von ARUD abgelegt.


  • Pressemitteilung von EVE & Rave e.V. Berlin: In dieser Mitteilung stellt EVE & Rave die zur Abstimmung stehenden Vorlagen vor und vergleicht Cannabiskonsum und -repression in verschiedenen Ländern und Städten. (23.09.2008)

Stellungnahmen vor 2007 (in Bezug auf den Entwurf des Gesetzes)

  • SP-Fraktion der Bundesversammlung: In der Medienmitteilung vom 06.12.2006 unterstützt die SP die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes.

  • NAS-CPD - Nationale Arbeitsgemeinschaft Suchtpolitik: Brief (pdf, 2S., 183Kb) der Nationalen Arbeitsgemeinschaft Suchtpolitik (NAS) zuhanden der Nationalrätinnen und Nationalräte vom 23. November 2006.

  • Fachverband Sucht und GREAT: Der Fachverband Sucht und die Groupement Romand d’Etudes sur l’Alcoolisme et les Toxicomanies (GREAT) haben zur Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes eine gemeinsame Medienmitteilung (pdf, 2S., 202Kb) herausgegeben. (11/2006)

  • Allianz für drogen- und sucht-politischen Fortschritt formiert sich: Am 23. März 2005 haben in Bern 36 Persönlichkeiten aus Politik, Gesellschaft und Fachwelt einen „Letter of intent" erarbeitet und erstunterzeichnet. Diese Absichtserklärung definiert eine breit abgestützte Rahmenstrategie für den drogen- und suchtpolitischen Entwicklungsprozess.

    Breite Allianz überreicht Letter of intent
    Am 03.10.05 hat eine überparteiliche Parlamentariergruppe im Namen von 26 Verbänden aus den Bereichen Gesundheit, Jugend und Bildung, den Städten und Kantonen sowie den Fachgremien und -verbänden einen "Letter of intent" an Bundesrat Pascal Couchepin übergeben. Diese Kräfte verstehen sich als Koalition, "die Sucht, Suchtmittelkonsum und Suchtprobleme weder verharmlost noch verteufelt, sondern sachliche Lösungen anstrebt". Der "Letter of intent" (pdf, 6S., 56kb) formuliert eine breit abgestützte Rahmenstrategie zum drogen- und suchtpolitischen Entwicklungsprozess. Medienmitteilung (pdf, 524kb, 2S.) auf den Seiten vom Fachverband Sucht

Politische Chronologie (Parlamentarische Initiative 05.470)

  • Bevölkerung sagt deutlich JA zum Betäubungsmittelgesetz: Der Souverän hat in der heutigen Volksabstimmung dem neuen Betäubungsmittelgesetz mit einer deutlichen 2/3-Mehrheit über alle Landesteile hinweg zugestimmt. Damit werden die bewährte Vier-Säulen-Politik und die heroingestützte Behandlung solid gesetzlich verankert. Die amtlichen Endergebnisse sind online zugänglich. Medienmitteilung (pdf, 2S., 85Kb) des Komitees "Ja zum Betäubungsmittelgesetz", Medienmitteilung (pdf, 1S. 22Kb) der ARUD Zürich. Artikel auf swissinfo.ch, Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung.

  • Referendum zu Stande gekommen: Das Referendum gegen die Änderung vom 20. März 2008 des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz) ist formell zu Stande gekommen.

  • Die eidgenössischen Räte stimmen der Revision zu: Die eidgenössischen Räte haben in der Schlussabstimmung die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes mit 114 zu 68 im Nationalrat, bzw. gar einstimmig im Ständerat gutgeheissen. Das Parlament hat somit die Drogenpolitik der letzten Jahre im Gesetz verankert. Die EDU wird das Referendum gegen das revidierte Betäubungsmittelgesetzes ergreifen. Die Mitgliederorganisationen der Nationalen Arbeitsgemeinschaft Suchtpolitik NAS-CPD begrüssen die Verankerung der umfassenden Vier-Säulen-Strategie und sind überzeugt, bei einer allfälligen Referendumsabstimmung auch das Volk für die Vorlage gewinnen zu können. Medienmitteilung (pdf, 3S., 220Kb) der NAS-CPD, Artikel auf SF Tagesschau. (20.03.2008)

    Ständerat heisst Revision einstimmig zu: Die Vier-Säulen-Politik im Bereich illegaler Drogen erhält eine definitive Gesetzesgrundlage. Dazu gehört auch die kontrollierte Heroinabgabe. Der Ständerat hiess die Revision einstimmig gut. Die behandelte Gesetzesrevision geht mit wenigen Differenzen zurück an den Nationalrat. Das Wortprotokoll ist online erhältlich. Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung (abgelegt auf arud.ch). (18.12.2007)

    Zustimmung zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes: Nach dem zweiten Nichteintretensentscheid des Nationalrates am 14.Juni 2004 auf die letzte Revision des Betäubungsmittelgesetzes hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des (SGK) des Nationalrates eine parlamentarische Initiative unterbreitet, die die mehrheitsfähigen Elemente der gescheiterten Vorlage aufnimmt. Am 20. Dezember 2006 hat der Nationalrat dieser parlamentarischen Initiative zugestimmt. Die SGK des Ständerats hat die Vorlage einstimmig, mit 11 zu 0 Stimmen, angenommen. Medienmitteilung der Kommission. (17.10.2007)

    Teilrevision in Nationalrat verabschiedet: Der Nationalrat hat die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) mit 108 zu 65 Stimmen verabschiedet. Im Zentrum der BetmG-Teilrevision steht die Verankerung der Vier-Säulen-Politik: Prävention, Therapie, Überlebenshilfe und Repression. Anträge der SVP- und EVP/EDU-Fraktion, die auf eine Streichung der Heroinabgabe bei der Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes hinausliefen, wurden abgelehnt. Wortprotokoll der Debatte, Artikel auf NZZ Online, Artikel auf baz.ch. Medienmitteilung (pdf, 2S., 340Kb) der Nationalen Arbeitsgemeinschaft Suchtpolitik NAS-CPD, Medienmitteilung (pdf, 1S., 60Kb) des Fachverband Sucht ist eine zum Beschluss erhältlich. (20.12.2006)

    Reaktion der Kommission auf die Stellungnahme des Bundesrates: Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) will, dass die Abstinenz Ziel der Drogenpolitik ist. Gegen den Willen des Bundesrates hält sie an ihrer Fassung des Betäubungsmittelgesetzes fest, wie ihr Präsident Pierre Triponez (fdp., Bern) am 03. November 2006 mitteilte. So soll die Abstinenz in Artikel eins, dem so genannten Zweckartikel, verankert werden. Auch bei der Liste der verbotenen Stoffe bleibt die SGK hart: Heroin soll weiterhin explizit als verboten aufgeführt sein. In seiner Stellungnahme zum Entwurf hatte der Bundesrat dessen Streichung beantragt. Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ). (03. November 2006)

    Stellungnahme (pdf, 12S., 513Kb) des Bundesrates zum Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates. (29.09.2006)

    Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N): Der Entwurf (pdf, 56S., 643Kb) einer Teilrevision BetmG liegt nun vor und wurde am 4. Mai 2006 von der SGK-N in der Gesamtabstimmung mit 18 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung verabschiedet. Die wichtigsten Aspekte des Erlassentwurfes der Kommission sind:
    • Die heute praktizierte Vier-Säulen-Politik des Bundes wird gesetzlich verankert.
    • Besonderer Wert wird auf die Verstärkung des Jugendschutzes und der Prävention gelegt. So wird die Gefährdungsmeldung ausgeweitet und es ist auch eine Strafverschärfung bei der Abgabe von Betäubungsmitteln an Jugendlichen vorgesehen.
    • Die heroingestützte Behandlung, die heute in einem befristeten Bundesbeschluss geregelt ist, soll definitiv ins Gesetz übergeführt werden.
    • Im Einzelfall soll eine beschränkte medizinische Verschreibung von Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis möglich werden.
    • Die koordinierende und unterstützende Rolle des Bundes wird verstärkt.

    Neulancierung der Betäubungsmittelgesetzrevision
    Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) ist mit 17 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf den von einer Subkommission vorgelegten Berichts- und Erlassentwurf für eine Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes eingetreten und hat die Detailberatung begonnen. Medienmitteilung der SGK-N vom 10.04.2006

    Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) gibt Startschuss für eine neue BetmG-Revision: Die von der Kommission neu gegründete Subkommission „Drogen" hat den Auftrag erhalten, die mehrheitsfähigen Teile der im Juni 2004 gescheiterten Revision des Betäubungsmittelgesetzes in einer neuen Vorlage zu vereinigen. Anschliessend soll die Cannabisfrage neue aufgerollt werden. Medienmitteilung vom 27. Mai 05, www.parlament.ch.

    Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates stimmte mit 9 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen der Kommissionsinitiative betreffend Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes grundsätzlich zu. Somit kann die SGK-N gemäss Artikel 109 Parlamentsgesetz ihre Arbeit fortsetzen. Sie fordert eine Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes, in dem die mehrheitsfähigen Elemente der am 16. Juni 2004 gescheiterten Revision (insbesondere 4-Säulenpolitik, Prävention und Therapie, Jugendschutz, Aufgaben des Bundes) zügig gesetzlich verankert werden. Parallel dazu sollen die Cannabisfrage wieder aufgenommen und Vorschläge erarbeitet werden. Eine Petition der Schweiz. Hanf Koordination. Für eine Rechtslage bezüglich Hanf/Cannabis, die der Realität angepasst wird, nimmt die Kommission des Ständerats nach längerer Diskussion ohne Folge zur Kenntnis. Dem Anliegen der Petitionäre stimmt sie zwar weitgehend zu, will aber im Hinblick auf die Arbeiten in der SGK des Nationalrats keinen eignen Vorstoss einreichen. Medienmitteilung der SGK-S (04.05.05)

    SGK-N will Drogenpolitik neu lancieren: Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) will mit einer Kommissionsinitiative möglichst rasch die in der gescheiterten Vorlage zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes unbestritten Punkte rechtlich umsetzen. Zudem soll die Cannabisfrage neu geprüft werden. Medienmitteilung der SGK-N. (03.02.05)

 

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  02.03.2010